Tag Archives: Transparenz

Aus aktuellem Anlass – unser Selbstverständnis wird ergänzt…

Der Wert der Unabhängigkeit in der Beratung , , , , , ,

Da wir heute schon einige Beiträge neu haben und deutlich erhöhte Zugriffszahlen sehen, möchten wir umgehend auf einen Nachtrag auf Wunsch und im Sinne vieler unserer fleissigen Autoren in der Rubrik “Über uns” hinweisen:

“Das unsere Diskussionen und Beiträge auch Kunden lesen können, ist kein Zufall, sondern Methode. Transparenz und Selbstregulierung sind mächtiger und kundenfreundlicher, als behördliche Regulierung und Vorschriften jemals sein können. Zudem erschwert Transparenz geheime Absprachen unter den mächtigen Produktanbietern im Markt.

FINMA ab 1.1.2009 – auch für unabhängige Vermögensverwalter (CH)

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Die neue Superbehörde in der Schweiz, die die Aufsicht von Versicherung und Banken vereinen wird, ist auch verantwortlich für die Selbstregulierungsorganisationen (SRO). Und das ist auch gut so. Denn sonst wäre der Polemik der Bank- und Versicherungslobbyisten in Ihren “Fachzeitschriften” und oberflächlichen bunten Allfinanzbroschüren die Tür geöffnet gewesen. So kann niemand behaupten, eine Bank oder Versicherung würde alleine deshalb “besser” beraten, weil sie strenger geprüft werden würde.

Bestehende strenge Vorschriften von BPV und EBK haben wunderbar darüber hinweg getäuscht, wo die wahren Risiken für Kunden lagen. Schliesslich waren (und sind) Lehmann Zertifikate und generell strukturierte Produkte mit ihren tollen (durch Kleingedrucktes) nicht eingelösten Garantieversprechen ganz überwiegend die intransparente Gelddruckmaschine der Banken(schalter), nicht der unabhängigen Vermögensverwalter und Finanzberater.

Strukturierte Produkte mit Barrier – legaler Diebstahl?

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Strukturierte Produkte bieten dem Vermögensverwalter die Möglichkeit, einerseits ggf. das Risiko in seinem Portfolio zu begrenzen, anderseits aber auch attraktive Renditechancen zu nutzen. Das hört sich ja sehr gut an. Aber wie sieht die Realität aus? Ist die Kostenstruktur des Produkts auch transparent dargestellt? Wie sieht es denn mit dem Risiko genau aus? Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Wette des Kunden aufgeht, oder eben nicht? Dieses sind Fragen, die der Vermögensverwalter sich stellen muss, bevor er seine Trades um ein solches Produkt ergänzt.

Wichtig ist auch hier wie bei allen Investitionsentscheidungen, das der Berater die Strategie, den Anlagehorizont, und das Risiko vorher mit seinem Kunden  genau erörtert hat und ihn auf Risiken, z.B. einen Barrier hingewiesen hat. Bei strukturierten Produkten sind die Banken die Emittenten und die haben logischerweise ein grosses Interesse daran diese Produkte zu verkaufen – kein Wunder also, dass sich diese Produkte bei “unabhängigen” Vermögensverwaltern vor allem bei denjenigen finden, die mit einem Intermediär Modell an eine Bank geknebelt sind.

Die Kunden wollen ihre Gelder zurück

Beratungsstrategie, Retrozessionen, Sonstiges ,

In den letzten Jahren hat das Thema Retrozession im Vermögensverwaltungsgeschäft viel Grund zur Diskussion gegeben. Nur ein geringer Anteil der Vermögensverwalter hat die für den Kunden fällige Retrozession ausbezahlt. Daraus resultierend könnte ein grosser Teil der Vermögensverwalter und Banken noch mit Forderungen von Kunden konfrontiert werden. Dabei geht es um Summen, die sich auf Milliardenbeträge belaufen werden. Dazu kommen noch die Zinsen auf die rückzuerstattenden Beträge. Dies ist ein ernstzunehmendes Problem für die Banken und Vermögensverwalter, gerade weil die ersten Klagen schon eingereicht worden sind.

Tatsache ist, dass die Angelegenheit der Retrozession rechtlich nicht transparent geregelt ist. Was bisher nicht deutlich war, war die Tatsache, dass der Kunde nicht aufgeklärt worden ist darüber, ob ein Vermögensverwalter Retrozessionen vereinnahmt oder ob der Kunde über die Höhe der Retrozessionen aufgeklärt werden muss, bevor er auf diese verzichtet. Hier soll die auftragsrechtliche Herausgabepflicht greifen. Was das Schweizer Bundesgericht entschieden hat, ist dass der Kunde in der Lage sein muss die Höhe der Retrozession abzuschätzen, bevor er auf diese verzichtet. Demzufolge wird ein Kunde, dem eine hohe Retrozessionssumme zustünde wohl kaum auf diese verzichten.

Retrozessionen aus Fondsgeschäft – sind alle an Bord?

Beratungsstrategie , ,

Habe aus zuversichtlicher Quelle gehört, dass in der Schweiz ein Abbedingen der nicht dem Kunden ausgezahlten Retrozessionen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausreichen soll. Das gelte insbesondere dann, wenn die Transparenz über vereinahmte Retrozessionen nicht gegenüber dem Kunden bestanden hätte. Meines Erachtens dürfte der Kunde sogar noch 10 Jahre rückwirkend seine Ansprüche theoretisch durchsetzen können. Irgendwelche Meinungen hierzu?