Tag Archives: Lebensversicherung

Michael Jackson und 500 Millionen Dollar Schulden

Absicherungsstrategien von Vermögen, Lustiges und Trauriges aus dem Finanzsektor , , , , , , , ,

Nun ist er tot und hinterlässt eine Menge Schulden, die womöglich seine Vermögenswerte, die nun ggf. zusammenschrumpfen, übersteigen. Schauen wir zuerst seine Vermögensseite an:

Er hat 61 Millionen Alben in den U.S.A verkauft und hatte mit Walt Disney eine Attraktion in Form eines 3-D Films im Themen Park mit dem Namen “Captain EO”.
Sein wahrscheinlich grösster Vermögenswert aber waren die 2001 von ATV erworbenen Beatles-Rechte von 259 von Lennon / McCartney geschriebenen Liedern. Diese erwarb er allerdings mit Hilfe eines $200 Million Darlehen der Bank of America und Verpfändung von 50% seiner Rechte. Und da sind da eben auch noch die Vermarktungsrechte seiner eigenen Songs. Dann gab es die Neverland Ranch, die auch als Sicherheit für Darlehen verpfändet wurde. Zuletzt stand diese leer, der King of Pop wohnte ja schon einige Zeit in einer anderen grossen Villa. Seine finanzielle Situation verschlechterte sich zusehends.

Lebensversicherungen als “verkappte Vermögensverwaltung”

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Ja, Sie lesen richtig – so umschreiben Journalisten und Politiker die Lebensversicherung in Deutschland. Die Wortwahl der Politiker und Journalisten ist schon bedenklich. Sie ist derzeit Ausdruck der Hetze gegen alle innovativen ausländischen Finanzplanungslösungen. Was europäische Richtlinien ausdrücklich seit der Tarifgleichheit Anfang der 90er Jahre um Lichtjahre weitergebracht hat, wird ignoriert. Dieser Wettbewerb kam auch der deutschen Versicherungsindustrie zu Gute und hat Arbeitsplätze geschaffen und die finanzielle Situation vieler Deutscher im Alter verbessert.

Übrigens, streng genommen ist ja auch eine gemischte (kapitalbildende) Lebensversicherung in Deutschland eine Art Vermögensverwaltung – schliesslich überlässt der Kunde in Vertrauen auf die Leistungsfähigkeit des Asset Management des Versicherers die Anlageentscheidungen einem Verwalter signifikanten Vermögens. Die nun vorgesehene rückwirkende Besteuerung ausländischer Lebensversicherungen kommt einem Skandal nahe. Denn der Staat Deutschland entfernt sich zunehmens von der Prämisse Rechtssicherheit. Wer sollte heute noch einen in Deutschland steuerbegünstigten Vertrag abschliessen, wenn die Versprechen morgen schon hinfällig sind?

Fondsgebundene Lebensversicherung – Lösung für Opfer der Abgeltungssteuer

Versicherungen in der Vermögensberatung , ,

Zum 01.01.2009 wird in Deutschland die Abgeltungssteuer eingeführt – dann wird es spannend für Kapitalanleger. Wer dann noch sein Depot aktiv verwalten (lassen) will und Kursgewinne durch Fondsswitch auch mal absichern möchte, der wird ein langes Gesicht machen. Denn: Bei einem normalen Wertpapierdepots wird das Finanzamt nach 2009 für jede Transaktion auf den vollen erzielten Gewinn die volle Abgeltungssteuer nebst Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer, addiert ca. 28% (!) erheben. Und da die in Form von Steuern abgeführten Gewinnanteile nicht mehr für eine Wiederanlage zur Verfügung stehen, wird zusätzlich neben der steuerbedingten Nettogewinnminderung auch der angestrebte Zinseszins-Effekt abgebaut.

Die Lösung ist ganz klar ein fondsgebundene Lebensversicherung – solche Verträge, mindestens für 12 Jahre abgeschlossen und bis zur Entnahme in voller Höhe nach dem 60. Lebensjahr unberührt – fallen unter die von der Abgeltungsteuer befreite Regelung des Alterseinkünftegesetzes. Demnach sind dann lediglich 50% der insgesamt erzielten Gewinne einmalig und erst bei Verfügung steuerlich zu berücksichtigen. Mitnahmegewinne während der Laufzeit bleiben also steuerfrei. Zusätzlich werden Kunden unter Umständen ausserdem von der vorteilhafteren Steuerprogression im Rentenalter profitieren, da viele zu diesem Zeitpunkt bereits aus dem hochbesteuertem Erwerbsleben ausgeschieden sind.

Kunden müssen an den Stillen Reserven beteiligt werden – ab wann in der Schweiz?

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In Deutschland ist nun das neue Versicherungsvertragsgesetz (VVG) seit wenigen Wochen in Kraft und gemischte (Kapitalbildende) Lebensversicherungen, die nach dem 1. Januar dieses Jahres fällig werden, müssen nach dem neuen Gesetz abgerechnet werden. Das kann einige Tausend Euro ausmachen.
Die Versicherer müssen also endlich die Kunden bei Vertragsende an ihren stillen Reserven zeitnah beteiligen. Stille Reserven entstehen, wenn Wertpapiere oder Immobilien einen höheren Wert haben als in der Bilanz ausgewiesen. Nach dem neuen Gesetz müssen den Kunden immerhin die Hälfte der stillen Reserven ausgezahlt werden, die mit ihren Beiträgen erwirtschaftet worden sind. Die andere Hälfte bleibt im Unternehmen.

In der Schweiz ist dem noch nicht so – und so können womöglich Immobilien des Versicherers, die ja auch mit Prämien der Schweizer Kunden finanziert wurden, bei deren Vertragsablauf mit einem Restwert von 1 Franken bewertet, nur mit eben diesem Wert in der Auszahlung anteilig berücksichtigt werden. Vermögens- und Finanzberater wären gut beraten, auch in der Schweiz Ihre Kunden auf diesen Missstand hinzuweisen.