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Jahressteuergesetz Deutschland 2008: Änderungen bei der Abgeltungsteuer

Steuerlich effiziente langfristige Anlagen, Steuern , ,

Mit der Zustimmung des Bundesrats zum Jahressteuergesetzes 2008 kommt es beiden ab 2009 geltenden Regelungen zur Abgeltungsteuer zu folgenden „Nachbesserungen“:Für Anteile an inländischen Spezial-Sondervermögen, inländischen Spezial-Investment-Aktiengesellschaften und ausländischen SpezialInvestmentvermögengilt der Bestandsschutz für Veräußerungsgewinne aus Anteilen, die nach dem 31.12.2008 veräußert werden, nur für Anteile, die bis zum 9.11.2008 erworben wurden. Dies soll entsprechend für Anteile an anderen Investmentvermögen gelten, bei denen durch Gesetz, Satzung, Gesellschaftsvertrag oder Vertragsbedingungen die Beteiligung natürlicher Personen von der Sachkunde des Anlegers abhängig ist oder für die Beteiligung eineMindestanlagesumme von 100.000 EUR oder mehr vorgeschrieben ist. Damitsoll der Bestandsschutz für sog. „Millionärsfonds“ (insbesondere luxemburgischeSpezialfonds) eingeschränkt werden. Für Kleinanleger, die sich an typischenPublikumsfonds beteiligen, bleibt der Bestandsschutz für Anteile, die biszum 31.12.2008 erworben werden, unverändert erhalten.