Nicht nur unserer Meinung nach ist Steuerhinterziehung definitiv kein Steuerbetrug. Auch keine GROBE Steuerhinterziehung, da dieser Begriff nie klar definiert werden kann und immer dem subjektiven Ermessensurteil der Executive unterliegen wird. Nicht nur die Rechtsprechung, das internationale Verständnis hierzu sondern auch der gemeine Menschverstand gibt hier klare Antworten. So ist das Steuerrecht in vielen Ländern, aber besonders in den deutschsprachigen Ländern derart kompliziert, das mit Sicherheit JEDER Bürger unwissentlich mindestens einmal seinen Fiskus völlig unwissentlich betrogen hat! Nehmen wir die das besonders markante Beispiel der Spekulationssteuer auf Kursgewinne, das zum Glück in Deutschland endlich ein wenig entschärft wurde. Wir behaupten, fast kein Betroffener, Steuerberater ausgenommen, hat diese Fristen in der Vergangenheit korrekt abgewickelt und in seiner Steuererklärung richtig berücksichtigt. Wer schützt nun Tante Erna, die eine BMW Aktie vor Schreck einer Wirtschaftskrise mit Gewinn rechtzeitig mit Gewinn kurz nach Kauf veräussert, diese dann wieder kauft und schliesslich kurzfristig mit Verlust verkauft. Bleibt Ihr Gewinn aus der ersten Aktion unberücksichtigt, könnte so mancher zu recht behaupten, das sei ja GROBE Steuerhinterziehung…Und Oma damit im Gefängnis! Den Unterschied zwischen Hinterziehen und Betrügen hat die Schweiz jahrzehntelang durch dick und dünn zu Recht verteidigt – Oma hätte sich bei Anlage Ihres Geldes in der Schweiz nicht als Verbrecherin fühlen müssen. Sie hätte Ihre Dividende in Ihrer Steuererklärung deklariert und versteuert – ohne dass der Staat (oder wer sich auch immer in Form einer Person dahinter verbirgt!) – sich auf Ihren Konten umschaut und diese Informationen benutzt oder nicht.
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