Category Archives: Wettbewerbsstörungen

Contra Honorarberatung

Retrozessionen, Vermögensverwaltung, Wettbewerbsstörungen

Im Zuge der Finanzkrise ist es wieder bedeutend ruhiger geworden in Sachen Honorarberatung von Finanzberatern und Versicherungsbrokern. So mancher ist mit seinem Modell in die Situation gekommen, dass Stundensätze in Krisenzeiten eher abschreckender wirken, als die vermeintlichen all-Inklusive Gebühren, die der Kunde in Prospekten findet und welche er ja nur bezahlt, wenn er sich zum Kauf eines Finanzproduktes entscheidet. Gleichzeitig haben sich die Rahmenbedingungen der Produktvermittlung in letzter Zeit wesentlich geändert; zum einen durch Urteile mit unmittelbarer Wirkung auf vermehrte Transparenz und zum Anderen durch in der EU eingeführte Mindeststandards (MIFID), die fortschrittliche Berater auch in der Schweiz zu beherzigen wussten. Nun ist die Höhe und Struktur der Bezahlung von Beratungsdienstleistungen von strategischer Bedeutung – vor allem für die vielen Existenzgründer, die sich aus Enttäuschung oder aus Begeisterung (der Möglichkeiten) von Ihren Bankarbeitgebern jüngst getrennt haben.

Schweizer Staat ist aus der UBS heraus – Hat der Anleger etwas gelernt?

Vermögensverwaltung, Wettbewerbsstörungen

Nun hat sich der schweizer Staat aus seinem UBS Engagement zurückgezogen. Ich bin als Berater gezwungen, Konti der Grossbanken für das Custody meiner Handlungen im Namen meiner Kunden zu nutzen. Somit ist der Imageverlust der Banken für mich auch eine zweischneidige Sache; zum Einen erkennen immer mehr Kunden, wie wichtig eine von den Banken unabhängige Beratung ist, zum Anderen ist es mir natürlich auch ein Wichtiges, das das Image dieser Banken und vor allem ihre Effizienz nicht allzu sehr Schaden leidet. Schliesslich bin ich gemeinsam mit meinen Kunden auf Bankdienstleistungen angewiesen.

Short Selling / Leerverkäufe – Wichtig in einer Marktwirtschaft

Finanzkrise, Vermögensberatung in Bärenmärkten, Wettbewerbsstörungen , , , , ,

In der letzten Zeit wurden wieder Stimmen laut, dass Leerverkäufe bzw. Shortselling volkswirtschaftlich negativ, ja gar die Ursache von der Finanzkrise seien. Dem möchte ich hier deutlich widersprechen. Enron z.B. hätte ohne Short Seller evtl. niemals aufgedeckt werden können, denn die breite Masse an Investoren “übersehen” in ihren Aktien zu oft Ineffizienzen eines Unternehmens oder eines ganzen Marktes. Zudem ist es wie in der Demokratie: wer liberale Märkte und ihre für alle Beteiligten positiven Wirkungen nutzen will, muss in der Konsequenz auch “Andersdenkende” dulden, die einen Wert “Short” gehen. Wenn unsere Hedge Fonds diese Möglichkeit nicht oder nur beschränkt hätten, wären wir mitunter genötigt, in die Versuchung zu kommen, falsche Aktionen zu tätigen um unsere Arbeit als Vermögensverwalter für den Kunden zu rechtfertigen.  Zudem wird häufig vergessen, dass eine Shortposition IMMER später wieder durch Käufe glattgestellt werden muss. Ohne die Möglichkeit von Short Selling wäre jedenfalls ein wesentlicher Druck auf den Schultern unserer Fondsmanager, immer und immer wieder “die Wahrheit” am Markt zu entdecken, wesentlich eingeschränkt.

Kundenunfreundliche Regelungen bei den Marktführern

Lustiges und Trauriges aus dem Finanzsektor, Retrozessionen, Wettbewerbsstörungen , ,

In Deutschland kommt es vor, dass bei Übergang einer Kundenbetreuung durch neu vorgelegten Maklerauftrag Folgeprovisionen in Fondsgebundenen Lebensversicherungen nicht, wie man vermuten würde, auf den neuen Vertrieb übertragen werden, sondern beim ursprünglichen Verkäufer bleiben. Besonders die grossen Vertriebe wie AWD, DVAG und MLP aber auch eine Allianz oder Heidelberger Leben setzen hier Ihre Macht durch.

Klar das das nicht im Sinne der Endkunden ist – wie laufen diese Dinge in der Schweiz?  

Gegen diesen kundenunfreundlichen Vorgehensweisen sollten wir als unabhängige Finanzberater angehen und so bitte ich die Leser um Mithilfe sich dafür stark zu machen, daß der Kunde entscheiden darf, von wem er betreut wird und wem die Bestandsprovisionen zufließen.