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Dem Kunden durch Tipps im Internet an sich binden

Kern- und Zusatzleistungen in der Vermögensverwaltung, Marketing in der Vermögensverwaltung

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Was viele nicht wissen: Warum gibt es ein Bankgeheimnis?

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Vor allem aufgrund der damals wachsenden ausländischen Bankspionage.

Zum wirtschaftlichen Umfeld Anfang der Dreissiger Jahre kamen politische Faktoren wie das Aufkeimen von Faschismus, Nationalsozialismus und die Volksfront-Regierungen in Frankreich. Nationalsozialisten waren in der Schweiz besonders in Lugano, Zürich und Davos auffällig. Im Ausland wirkten sich die hohen Steuern zum Wiederaufbau und zur Tilgung von Kriegsschulden immer negativer aus. Bürger dieser Länder begannen bereits in den zwanziger Jahren, Gelder unter anderem in die Schweiz zu transferieren. Insbesondere in Frankreich und Deutschland begann sich der Fiskus daher sehr für im Ausland liegende und damit nicht besteuerte Vermögen zu interessieren. Als probates Mittel erschien es damals, Bankbeamte zu bestechen, um Informationen über Kundenguthaben zu erhalten (z.B. Fall Arthur Pfau in 1931). Gesamtschweizerisch bestand schnell Konsens darüber, dass eine Verletzung der Geheimhaltung zivilrechtlich zu verfolgen war und der Bankier für den entsprechenden Schaden haften sollte.

Widmer-Schlumpf will das Bankgeheimnis aufweichen?

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Nicht nur unserer Meinung nach ist Steuerhinterziehung definitiv kein Steuerbetrug. Auch keine GROBE Steuerhinterziehung, da dieser Begriff nie klar definiert werden kann und immer dem subjektiven Ermessensurteil der Executive unterliegen wird. Nicht nur die Rechtsprechung, das internationale Verständnis hierzu sondern auch der gemeine Menschverstand gibt hier klare Antworten. So ist das Steuerrecht in vielen Ländern, aber besonders in den deutschsprachigen Ländern derart kompliziert, das mit Sicherheit JEDER Bürger unwissentlich mindestens einmal seinen Fiskus völlig unwissentlich betrogen hat! Nehmen wir die das besonders markante Beispiel der Spekulationssteuer auf Kursgewinne, das zum Glück in Deutschland endlich ein wenig entschärft wurde. Wir behaupten, fast kein Betroffener, Steuerberater ausgenommen, hat diese Fristen in der Vergangenheit korrekt abgewickelt und in seiner Steuererklärung richtig berücksichtigt. Wer schützt nun Tante Erna, die eine BMW Aktie vor Schreck einer Wirtschaftskrise mit Gewinn rechtzeitig mit Gewinn kurz nach Kauf veräussert, diese dann wieder kauft und schliesslich kurzfristig mit Verlust verkauft. Bleibt Ihr Gewinn aus der ersten Aktion unberücksichtigt, könnte so mancher zu recht behaupten, das sei ja GROBE Steuerhinterziehung…Und Oma damit im Gefängnis! Den Unterschied zwischen Hinterziehen und Betrügen hat die Schweiz jahrzehntelang durch dick und dünn zu Recht verteidigt – Oma hätte sich bei Anlage Ihres Geldes in der Schweiz nicht als Verbrecherin fühlen müssen. Sie hätte Ihre Dividende in Ihrer Steuererklärung deklariert und versteuert – ohne dass der Staat (oder wer sich auch immer in Form einer Person dahinter verbirgt!) – sich auf Ihren Konten umschaut und diese Informationen benutzt oder nicht.

Start-up als Vermögensverwalter (SRO) (letzte) Folge IV

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Soziales und Organisatorisches

Eine eigenes, hochwertig und funktional eingerichtetes Büro dürfte klar sein. Doch als Selbständiger ist der Vermögensverwalter oft Einzelkämpfer bzw. muss sich und ggf. sein Team selbst motivieren. So fehlt ihm oft der Austausch mit Kollegen in einer ähnlichen Situation. Zum Beispiel wenn neue Produkte auf den Markt kommen oder sich neue Trends ergeben. Deshalb ist der Kontakt zu anderen externen Vermögensverwaltern und Finanzdienstleistern notwendig, so dass Informationsaustausch und gegenseitige Empfehlungen gewährleistet werden. Auch vor diesem Hintergrund macht eine Mitgliedschaft in einem Pool mit unabhängigen Vermögensverwaltern Sinn.

Da auch bei der Firmengründung viele rechtliche Aspekte beachtet werden müssen, ist auch eine qualifizierte Rechts- und Steuerberatung erforderlich. Diese Expertise ist notwendig, wenn es um Fragen wie Existenzgründung, Finanzierung des Unternehmensaufbaus und Steueroptimierung der Kunden und auch der eigenen Situation geht. Diese Expertise sollte ein Treuhandexperten liefern, idealerweise ein Unternehmen mit spezieller Expertise in Finanzdienstleistungen. Eine gute Fundstelle für eine Vielzahl wichtiger Experten findet sich z.B. in dieser Linksammlung: http://www.2wid.net/Wirtschaft/Beschaeftigung/Existenzgruendung-Startup/kt690.php

Start-up als Vermögensverwalter (SRO) Folge III

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Start-up Marketing Konzept

Wenn der externe Vermögensverwalter sich selbständig machen will muss er ein klares Konzept haben, wie er gegenüber dem Endkunden auftritt und wie er die Vielfalt und Qualität seines Dienstleistungsangebots gewährleisten will.

Alleine die gelegentliche Weiterempfehlung durch zufriedene Kunden ist unzureichend. So ist z.B. ein effizienter interaktiv gestalteter Webauftritt unabdingbar. Durch einen modernen Webauftritt mit Aussagen zum Mehrwert (Leistungsversprechen) und Visualisierungen von physikalischen Beweisen (Vertrauensbeweis) hat der Vermögensverwalter die Möglichkeit den Wegfall der (in der Vergangenheit) mächtigen Marke einer Bank zu überkompensieren. Nun gilt es, durch wertvolle Informationen, Podcasts, Newsletter und ein CRM, seinen bestehenden Kundenstamm stärker an sich zu binden, aber gleichzeitig auch neue Kunden zu gewinnen.

Wie wird der Vermögensverwalter gefunden? In der Vielzahl der elektronischen Telefonbücher zu erscheinen, ist allenfalls ein Hinweis auf die Existenz des Beraters im Markt, aber leider auch ein Hinweis auf eine fehlende Webseite / Professionalität im Auftritt.

Beta-Faktor (β) – wie wichtig ist diese Kennziffer?

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Grundsätzlich sagt man, dass der Beta-Faktor (β) in der Finanzierungslehre eine standardisierte Maßgröße (Kennzahl) für das im Marktzusammenhang mit einem Investitions- oder Finanzierungsprojekt übernommene systematische Risiko (oder kurz: Marktrisiko) als Teil seines Gesamtrisikos repräsentiert.

Solche systematischen Risiken aus finanzwirtschaftlichen Handlungen lassen sich hauptsächlich auf allgemeine makroökonomische bzw. politische Einflussgrößen zurückführen. Solche Grössen können Wachstumsraten und Wirtschaftszyklen, Wirtschaftspolitik und neue Steuergesetze, aber auch Wechselkurs- und Zinsänderungsrisiken sein.

Wie wichtig ist jetzt der Beta bei der Kapitalanlage?

Letztlich liefert m.E. nur  der systematische Teil des Gesamtrisikos einer betrachteten Kapitaldisposition den maßgeblichen Beitrag zum Risiko des gesamten Investitions- bzw. Finanzierungsprogramms . Das unsystematische, d.h. das anlagespezifische Risikos einer jeden riskanten Kapitalanlage oder Finanzierung hingegen lässt sich nämlich regelmäßig durch eine effiziente Streuung von Wertpapieren vermeiden (“Diversifikation”). Demnach können sich die Erwartungen eines Investors vernünftigerweise nur darauf richten, für ein getragenes systematisches Risiko im Kapitalmarkt eine angemessen hohe Renditeerwartung zu erhalten. Das nach Abzug des unsystematischen Risikos verbleibende Restrisiko einer finanzwirtschaftlichen Maßnahme stellt mithin ihr marktbezogenes Risiko β dar, welches als Mehrwert von z.B. einem Fondsmanager erbracht werden muss.

Start-up als Vermögensverwalter (SRO) Folge II

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Bankunabhängige Vermögensverwalter

Daraus resultierend hat sich seit einigen Jahren eine Klasse von bewusst bankunabhängigen Vermögensverwaltern gebildet, die Kundendepots von Grossbanken auf Handelsbanken oder Fondsdepots übertragen, die überhaupt kein Endkundengeschäft machen.

Nur mit solchen Partnern steigert der Vermögensverwalter seinen faktischen Bestandsschutz, denn vertraglicher Bestandschutz ist oft nicht mehr wert als ein Lippenbekenntnis, da dieser kaum effizient überprüft werden kann.

Registrierung

Ein Vermögensverwalter, der sich von einer Bank selbstständig machen will, wird mit vielen Herausforderungen konfrontiert. In seiner neuen Rolle als selbständiger Unternehmer muss er zunächst Mut, Ehrgeiz und Übersicht besitzen. Eine der Dinge auf die der unhabhängige Vermögensverwalter beachten muss, ist die Registrierung bei einer anerkannten Selbsregulierungsorganisation (SRO). Ohne diesen Anschluss an diese Organisation und die Einhaltung bestimmter Pflichten darf der Vermögensverwalter in der Schweiz nicht tätig werden.

Start-up als Vermögensverwalter (SRO) Folge I

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Das Volumen an Geldern der unabhängigen Vermögensverwalter in der Schweiz ist in den letzten Jahren signifikant gestiegen. Zwischen 2004 und 2006 wuchs das betreute Vermögen durchschnittlich jährlich um 17,5 % und stieg auf 690 CHF Milliarden. Aber was ist eigentlich ein Vermögensverwalter und wie wird man unabhängiger Vermögensverwalter?

Selbstverständnis

Ein Vermögensverwalter bei einer Bank verwaltet das Vermögen seiner Kunden und berät sie in Finanzfragen. Ein unhabhängiger Vermögensverwalter auf der anderen Seite hat i.d.R. für eine Bank gearbeitet oder als Finanzberater beruflich Erfahrungen gesammelt und hat sich nach dem Aufbau langjähriger Kundenbeziehungen selbstständig gemacht.

Der Vorteil des unabhängigen Vermögensverwalters ist grundsätzlich, dass dieser bei der Wahl seiner Produkte, dem (be)folgen von Analystenmeinungen und bei seinen Anlageentscheidungen bzw. Empfehlungen völlig uneingeschränkt ist. Er ist also nicht durch Weisungen seines Arbeitgebers verpflichtet, die Produkte bestimmter Anbieter verkaufen zu müssen. Nun wird uns schon heute fast jeder Banker sagen, seine Bank würde auch Produkte anderer Banken anbieten können. Fakt ist jedoch, dass jede auch noch so „unabhängig” daher kommende Bank klare Vorgaben an Ihre Angestellten hinsichtlich zu verkaufender Produktart und zu erreichender Verkaufsziele aufstellt.

Relocation Services – Finanzberatung flankieren

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Vermögensverwaltung stösst oft an ihre Grenzen wenn das steuerliche und regulatorische Domizil des Kunden ins Spiel kommt. Desweiteren machen oft berufliche Zwänge eine Relocation erforderlich. Zu diesen Fragen bietet es sich an, rechtzeitig Spezialisten mit den Fragen eines Umzugs in Ihr Vermögensverwaltungsangebot einzubeziehen. Dazu zählen unter anderem eine sorgfältige Analyse der Möglichkeiten und Grenzen eines Vorhabens aus rechtlicher und steuerlicher Sicht. Im zweiten Schritt ist es wichtig, das die Familien bei Behördenwegen begleitet und unterstützt werden und die Wohnungssuche erleichtert wird. Sollte sich der neue Wohnort im Ausland befinden, so ist es von größter Wichtigkeit sich in dem fremden Land so rasch wie möglich zurechtzufinden und die Sprache und Kultur zu erlernen. Wir bieten Ihnen an, unsere Orientierungs-Pakete neben Ihre finanzplanerischen Vorschläge zu stellen. Beschreiben Sie uns das Anliegen Ihrer Kunden und wie wir Ihre Dienstleistungen in diesem Zusammenhang unterstützen und positionieren dürfen. finmancon@email.de

Prima Idee – Formale Einladungen und Reports zu Aktionärsversammlungen nur noch elektronisch

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Empfehlen wir unseren Kunden nicht nur grüne Aktien, sondern handeln wir auch konsequent und entschlossen entsprechend! In Deutschland schlägt Frau Brigitte Zypries, immerhin Justizministerin des Bundes, eine Novelle des Aktienrechts vor. In diesem wird u.A. gefordert, zukünftig nur noch auf elektronischem Wege zu Hauptversammlungen formal einzuladen, Informationsmaterial wie auch Geschäftsberichte ebenfalls in elektronischer Form rechtlich zuzulassen und auch konsequent die Abstimmungen im Internet freizugeben. Damit erspart die Dame nicht nur uns viel Arbeit, sondern der gesammten Volkswirtschaft geschätze 50 Millionen Euro pro Jahr!

Problematisch wird allerdings, wie wir am besten die Farbdruckkosten über die jährlichen Gebühren unserer Vermögensverwaltungen umwälzen können, denn der eine oder andere unserer Kunden ist ja IMMER NOCH NICHT im Internetzeitalter angekommen…