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Vaterschaft von Jackson bestätigt

Absicherungsstrategien von Vermögen, Erbschafts- und Nachfolgeplanung

Joe Jackson ist definitiv der Vater von Michael Jackson. Als Erziehungsmaßnahme griff er oft zum Gürtel, erzählte er in einem Interview mit dem britischen TV-Sender BBC. Joe Jackson sagte laut BBC: “Ich habe ihn gepeitscht…. Ich habe ihn nie geschlagen. Man schlägt jemanden mit einem Stock.”

Wie wichtig auch die finanzielle Vermögensplanung in Fällen zerrütteter Familienverhältnisse ist, zeigen die Jacksons. Nun taucht ein Brite namens Mark Lester auf und glaubt mehr als nur der Patenonkel der Kinder von Michael Jackson zu sein. Er habe US-Sänger Michael Jackson in 1996 Sperma gespendet, so in der britischen Zeitung “News of the World”. Demnach wäre Paris seine Tochter. Die Elfjährige sieht Jackson‘s Tochter Harriet tatsächlich extrem ähnlich, berichtet der ehemalige Kinderstar Lester. Nun solle es einen Vaterschaftstest geben.

Was, wenn Jackson nicht der Vater ist?

Unversteuertes Erbvermögen Ihrer Kunden

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Wenn Ihre deutschen Kunden in Konto- und Vertragsunterlagen überraschend feststellen, dass sich im Nachlass unversteuertes Vermögen befindet, wird das für Ihre Kunden als Nachkommen fast immer teuer. Denn die Steuernachforderung kann für bis zu 13 Jahre nacherhoben werden, hinzu kommen Hinterziehungszinsen (6% pro Jahr der hinterzogenen Steuern) und Erbschaftststeuern. Wenn Sie nicht wollen, dass Ihre Kunden die Suppe, die ihnen deren Eltern eingebrockt haben, auslöffeln müssen, dann sollten Sie rechtzeitig einen fachlichen Rat einholen (info@fiseco.ch), denn sonst werden sich auch die von Ihnen betreuten Anlagegelder schnell aus dem Staub machen bzw. zur Bezahlung der Steuern auflösen. Die Festsetzungsfrist beträgt in Deutschland 5 Jahre bei einer leichtfertigen Steuerverkürzung und verlängert sich auf 10 Jahre bei einer Steuerhinterziehung. Bei einer nicht abgegebenen Steuererklärung im Zusammenhang mit einer Steuerhinterziehung kann die Festsetzungsfrist sogar 13 Jahre lang laufen, denn die Frist beginnt erst mit Ablauf des dritten Kalenderjahres nach Entstehung der Steuer (z.B. Zeitverzug mangels abgegebener Steuererklärung).