Category Archives: Lustiges und Trauriges aus dem Finanzsektor

Kommt eine ältere Dame in eine amerikanische Bank…

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Kommt eine ältere Dame in eine amerikanische Bank und will dort ein Zertifikat kaufen und 10.000 CHF investieren:
Dame: “Ist mein Geld bei Ihnen auch sicher?”
Bankberater: “Klar doch!”
Dame: “Und was ist, wenn Sie pleite machen?”
Kassierer: “Dann kommt unser Bankkonzern dafür auf!”
Dame: “Und was, wenn der auch pleite macht?”
Bankberater: “Dann kommt dafür der Nothilfefonds auf!”
Dame: “Und wenn der nicht ausreicht?”
Bankberater: “Dann tritt die Regierung Bush zurück, und das sollte Ihnen nun wirklich die 10.000 CHF wert sein !”

Kundenunfreundliche Regelungen bei den Marktführern

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In Deutschland kommt es vor, dass bei Übergang einer Kundenbetreuung durch neu vorgelegten Maklerauftrag Folgeprovisionen in Fondsgebundenen Lebensversicherungen nicht, wie man vermuten würde, auf den neuen Vertrieb übertragen werden, sondern beim ursprünglichen Verkäufer bleiben. Besonders die grossen Vertriebe wie AWD, DVAG und MLP aber auch eine Allianz oder Heidelberger Leben setzen hier Ihre Macht durch.

Klar das das nicht im Sinne der Endkunden ist – wie laufen diese Dinge in der Schweiz?  

Gegen diesen kundenunfreundlichen Vorgehensweisen sollten wir als unabhängige Finanzberater angehen und so bitte ich die Leser um Mithilfe sich dafür stark zu machen, daß der Kunde entscheiden darf, von wem er betreut wird und wem die Bestandsprovisionen zufließen.

Eine besondere Anlageklasse einmal kritisch betrachtet

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Mit Entwicklungsländern lassen sich gute Geschäfte machen. Es gibt Investoren die Schuldentitel von Entwicklungsländern aufkaufen, um sie dann mit Profit wieder einzuklagen. Wie ist so etwas möglich? Einer der Akteure in diesem sehr umstrittenen Markt ist Michael Sheehan. Mit seinem Unternehmen Debt Advisory International hat er kürzlich Sambia erfolgreich verklagt. Daraufhin sind ihm 15 Millionen US Dollar zugesprochen worden. Sheehan’s ‚Geier Fonds’ kaufte die Schuldentitel Rumäniens ab, die Sambia einen Kredit fü den Kauf von Landmaschinen über 15 Millionen US Dollar gewährten. Der Kredit belief sich mit Zinsen in der Zwischenzeit auf 30 Millionen US Dollar. Jedoch sind die Schulden durch die Schuldenerlasspolitik der Industrienationen wertlos geworden und der rumänische Staat konnte den Kredit in seiner Bilanz als wertlos abschreiben. Dadurch hatte der Fonds die Möglichkeit die Schuldentitel für lediglich 3.2 Millionen US Dollar von Rumänien abzukaufen. Sheehan’s ‚Vulture Fund’ kaufte die Schuldentitel vom rumänischen Staat und erklagte sich einen saftigen Profit. Oft machen die so genannten ‚Geierfonds’ das zehn bis fünfzehnfache aus ihren ursprünglichen Einsatz. Die ‚Vultures’ ziehen dann vor Gericht, zum Beispiel an den obersten Gerichtshof in UK oder Frankreich und verklagen die Regierung des jeweiligen Entwicklungslandes. Das Argument der Klagen dieser ‚Vulture Funds’ ist, das die korrupten Regimes der Entwicklungsländer zur Rechenschaft gezogen werden, damit die Kreditwürdigkeit des jeweiligen Staates wieder hergestellt wird.
Durch die teilweise völlig verfehlte Entwicklungspolitik der westlichen Industrienationen in den letzten Jahrzehnten konnten sich erst diese korrupten Missverhältnisse entwickeln. Eine Vielzahl von Entwicklungsländern in Afrika und Lateinamerika wurden schon verklagt und DebtAdvisory International ist nicht die einzige Firma, die sich auf diese Klagen spezialisiert hat. Weitere Klägerfirmen sind Greylock Global Opportunity, FG Hemisphere, Kensington International.
Derzeit laufen 11 Gerichtsverfahren gegen Entwicklungsklagen die einen Streitwert von US $ 1.5 Milliarden haben. Trotz der Kritik vieler Gutmenschen, die die Geierfonds für skrupellose Geldgeier halten und der Meinung sind, dass sie Entwicklungsländer auf Kosten von Millionen von Menschen auspressen, so erfüllen sie doch eine wichtige Funktion. Ohne diese Fonds würden die Kredite der Kreditgeberländer völlig wertlos sein. Dadurch würden die Kosten der Entwicklungshilfekredite in die Höhe schnellen für die Entwicklungsländer und die Liquidität ginge verloren. Darüber hinaus machen diese Geierfonds auch aufmerksam, dass der Schuldenerlass letztendlich die korrupte Herrscherelite belohnt und per se nicht nachhaltige Entwicklungshilfe darstellt.
Gibt es jemanden, der einen solchen Fonds offshore / in der Schweiz vertreibt?

Schlechter Kundenservice – wie lange wirkt dieser nach?

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Hierzu hätte ich ein schönes Beispiel:

Meine Mandantin war vor ihrem Wohnsitzwechsel in die Schweiz in Deutschland ansässig und dort u.a. Kundin der ING-DIBA (ja die heissen wirklich so…) Nun hatte Sie vor mittlerweile 11 Jahren einen Ratenkredit zu den damals günstigen Zinssätzen (eff. 8.2%) aufgenommen und viele Jahre regelmässig zurückgezahlt. Aufgrund einer verzögerten Gehaltszahlung war es zu einer Unterdeckung auf Ihrem Girokonto gekommen, die Zinszahlung fiel aus und der ansonsten ausserordentlich gut verdienenden Marketing Managerin wurde mit sofortiger Wirkung (1 Woche) der Kredit gekündigt. Eigentlich kein Problem, aber die Dame war leider 2 Wochen im Urlaub. Nach Rückkehr hat sie mangels persönlicher Email und Durchwahl der Sachbearbeitung mehrere Tage lang versucht den zuständigen Kreditsachbearbeiter zu erreichen. Ohne Erfolg. Es erschien ihr, als sei die Kreditabteilung überhaupt nicht besetzt. Dann kam der Vollstreckungsbescheid des Rechtsanwalts – der Kredit sei umgehend zurückzuführen oder in Raten (nun effektiv 13,2% p.a.) zuzüglich einer 4stelligen Kostennote in Euro abzuzahlen.

Grosse Banken – kleine Risiken sind manchmal ganz gross

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Grosse Unternehmen haben das Potential, grosse Probleme magisch anzuziehenGrosse Unternehmen haben das Potential, grosse Probleme magisch anzuziehenDie Grafik zeigt etwas, was wir alle längst wissen: auch ganz grosse Banken birgen Risiken in Ihren Produkten – die Schwerfälligkeit macht eben blind vor den Risiken, ob es der Puppy oder die Sub-Prime Anleihe ist…Grosse Unternehmen haben das Potential, grosse Probleme magisch anzuziehen

Hatz auf Steuersünder rechtlich bedenklich

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Warum die aktuelle Hatz auf Steuersünder rechtlich problematisch ist

Hanno Berger und Jens Kleinert, Partner der Kanzlei Dewey & LeBoeuf in Frankfurt.

In der aktuellen Diskussion um Geldanlagen über Stiftungen in Liechtenstein ist die Rechtslage keineswegs so eindeutig, wie es in vielen Darstellungen scheint.

Ob eine Steuerhinterziehung vorliegt, richtet sich nicht nach dem Volksempfinden, sondern nach dem Gesetz. Laut § 370 Abgabenordnung (AO) setzt eine Steuerhinterziehung voraus, dass der Steuerpflichtige gegenüber dem Finanzamt falsche oder unvollständige Angaben macht, auf deren Basis  es zu einer Verkürzung von Steuern kommt.

Ob diese Voraussetzungen in den derzeit diskutierten Fällen vorliegen, ist jedoch noch keineswegs sicher. In den bisher bekannten Fällen wurden Vermögenswerte in eine Stiftung in Liechtenstein eingebracht, die dann Zinseinnahmen erwirtschaftete. Eine Steuerhinterziehung scheidet aber aus, wenn die Zinseinnahmen nicht dem deutschen Stifter, sondern der liechtensteinischen Stiftung zuzurechnen sind.

Marktaufsicht durch die EBK – Wofür eigentlich?

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Pressemitteilung der Kanzlei Göddecke: Kapitalanleger können sich in der Schweiz bei Problemen mit Vermögensverwaltern nicht auf die eidgenössische Finanzaufsicht verlassen. Davor warnt die auf Anlegerrecht spezialisierte Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte aus Siegburg. Anlass ist die aktuelle Liquidierung der Swiss Financial Partners AG (SFP) aus Zug und ihre Verbindung zu der in Dresden ansässigen Four Gates AG.

Die SFP ist ein unseriöser Vermögensverwalter, der von der Schweiz aus zahlreiche Anleger in Deutschland geködert hatte. Das unseriöse Geschäftsgebaren war der Schweizer Finanzaufsicht seit längerer Zeit bekannt. Die Eidgenössische Bankenkommission (EBK) schritt im vergangenen November schließlich ein und schickte der SFP Untersuchungsbeauftragte ins Haus. Das Ergebnis: Die SFP wurde jetzt wegen massiver Verstöße gegen die Schweizer Banken-, Börsen- und Effektenhandelsgesetze dicht gemacht. Das Konkursverfahren läuft.

Ab jetzt wird die Sache absurd:

Steuerliche Privilegien der Stiftung in Liechtenstein – aus aktuellem Anlass…

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Da hat Herr Zumwinkel wohl etwas missverstanden. Die anschliessend gennanten typischen Steuervorteile beziehen sich natürlich nicht auf die vom Begünstigtem zugewisenen Erträge, die selbstverständlich in der Steuererklärung im Heimatland anzuführen sind ;-) Und schliesslich – da muss es ja noch über die Nichtangabe von Erträgen hinausgehende Misstände gegeben haben, sonst würden die Behörden in Liechtenstein ja keine Amtshilfe geleistet haben…

(…) Sofern die Stiftung in Liechtenstein selbst nicht erwerbsmässig tätig ist, geniesst sie den Status als Holding- bzw. Sitzgesellschaft und somit besondere steuerliche Vergünstigungen:

  • Befreiung von jeglicher Vermögens- und Erwerbssteuer
  • Ermässigung der Kapitalsteuer
  • gänzliche Befreiung von Gewinn- oder Ertragssteuern
  • Ermässigung des Gründungsstempels und herabgesetzte Kapitalsteuern bei grossem Vermögen
  • absolutes Steuergeheimnis

Aha. Eine Bank. Wie Sicher kann denn Sicher sein?

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Was uns die angestellten Vermögensverwalter der Banken im Voraus haben: Sie kommen wenigstens in die Zeitung. Nick Leeson (Barings) noch mit 825 Millionen Pfund Sterling, bei Jérôme Kerviel (SocGen) sind das schon 4.9 Mrd. Euro, für die Immobilienfreunde unter uns, das sind umgerechnet immerhin 19,6 Peanuts nach der Formel von Dr. J. Schneider / H. Kopper…

Yachten der Kunden?

Lustiges und Trauriges aus dem Finanzsektor

Ein Versicherungsvertreter der Versicherung Pfefferminzia hat Journalisten zu einem Besuch des Yachthafens am Bodensee eingeladen. Man schlendert über den Pier und der Vertreter erläutert mit Begeisterung: “Hier links sehen Sie den Segler des Vorstandes der Arroganz AG Herrn Müller. Und gleich hier rechts die Motoryacht des Bankdirektors Meier, der mit uns zusammen arbeitenden Bank deutscher Länder.” Und so weiter…

Nach einiger Zeit fragt einer der Journalisten: “Sehr interessant. Und wo liegen die Yachten der Kunden?”