Category Archives: Retrozessionen

Contra Honorarberatung

Retrozessionen, Vermögensverwaltung, Wettbewerbsstörungen

Im Zuge der Finanzkrise ist es wieder bedeutend ruhiger geworden in Sachen Honorarberatung von Finanzberatern und Versicherungsbrokern. So mancher ist mit seinem Modell in die Situation gekommen, dass Stundensätze in Krisenzeiten eher abschreckender wirken, als die vermeintlichen all-Inklusive Gebühren, die der Kunde in Prospekten findet und welche er ja nur bezahlt, wenn er sich zum Kauf eines Finanzproduktes entscheidet. Gleichzeitig haben sich die Rahmenbedingungen der Produktvermittlung in letzter Zeit wesentlich geändert; zum einen durch Urteile mit unmittelbarer Wirkung auf vermehrte Transparenz und zum Anderen durch in der EU eingeführte Mindeststandards (MIFID), die fortschrittliche Berater auch in der Schweiz zu beherzigen wussten. Nun ist die Höhe und Struktur der Bezahlung von Beratungsdienstleistungen von strategischer Bedeutung – vor allem für die vielen Existenzgründer, die sich aus Enttäuschung oder aus Begeisterung (der Möglichkeiten) von Ihren Bankarbeitgebern jüngst getrennt haben.

Kundenunfreundliche Regelungen bei den Marktführern

Lustiges und Trauriges aus dem Finanzsektor, Retrozessionen, Wettbewerbsstörungen , ,

In Deutschland kommt es vor, dass bei Übergang einer Kundenbetreuung durch neu vorgelegten Maklerauftrag Folgeprovisionen in Fondsgebundenen Lebensversicherungen nicht, wie man vermuten würde, auf den neuen Vertrieb übertragen werden, sondern beim ursprünglichen Verkäufer bleiben. Besonders die grossen Vertriebe wie AWD, DVAG und MLP aber auch eine Allianz oder Heidelberger Leben setzen hier Ihre Macht durch.

Klar das das nicht im Sinne der Endkunden ist – wie laufen diese Dinge in der Schweiz?  

Gegen diesen kundenunfreundlichen Vorgehensweisen sollten wir als unabhängige Finanzberater angehen und so bitte ich die Leser um Mithilfe sich dafür stark zu machen, daß der Kunde entscheiden darf, von wem er betreut wird und wem die Bestandsprovisionen zufließen.

Die Kunden wollen ihre Gelder zurück

Beratungsstrategie, Retrozessionen, Sonstiges ,

In den letzten Jahren hat das Thema Retrozession im Vermögensverwaltungsgeschäft viel Grund zur Diskussion gegeben. Nur ein geringer Anteil der Vermögensverwalter hat die für den Kunden fällige Retrozession ausbezahlt. Daraus resultierend könnte ein grosser Teil der Vermögensverwalter und Banken noch mit Forderungen von Kunden konfrontiert werden. Dabei geht es um Summen, die sich auf Milliardenbeträge belaufen werden. Dazu kommen noch die Zinsen auf die rückzuerstattenden Beträge. Dies ist ein ernstzunehmendes Problem für die Banken und Vermögensverwalter, gerade weil die ersten Klagen schon eingereicht worden sind.

Tatsache ist, dass die Angelegenheit der Retrozession rechtlich nicht transparent geregelt ist. Was bisher nicht deutlich war, war die Tatsache, dass der Kunde nicht aufgeklärt worden ist darüber, ob ein Vermögensverwalter Retrozessionen vereinnahmt oder ob der Kunde über die Höhe der Retrozessionen aufgeklärt werden muss, bevor er auf diese verzichtet. Hier soll die auftragsrechtliche Herausgabepflicht greifen. Was das Schweizer Bundesgericht entschieden hat, ist dass der Kunde in der Lage sein muss die Höhe der Retrozession abzuschätzen, bevor er auf diese verzichtet. Demzufolge wird ein Kunde, dem eine hohe Retrozessionssumme zustünde wohl kaum auf diese verzichten.