Category Archives: Versicherungen in der Vermögensberatung

Kunden müssen an den Stillen Reserven beteiligt werden – ab wann in der Schweiz?

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In Deutschland ist nun das neue Versicherungsvertragsgesetz (VVG) seit wenigen Wochen in Kraft und gemischte (Kapitalbildende) Lebensversicherungen, die nach dem 1. Januar dieses Jahres fällig werden, müssen nach dem neuen Gesetz abgerechnet werden. Das kann einige Tausend Euro ausmachen.
Die Versicherer müssen also endlich die Kunden bei Vertragsende an ihren stillen Reserven zeitnah beteiligen. Stille Reserven entstehen, wenn Wertpapiere oder Immobilien einen höheren Wert haben als in der Bilanz ausgewiesen. Nach dem neuen Gesetz müssen den Kunden immerhin die Hälfte der stillen Reserven ausgezahlt werden, die mit ihren Beiträgen erwirtschaftet worden sind. Die andere Hälfte bleibt im Unternehmen.

In der Schweiz ist dem noch nicht so – und so können womöglich Immobilien des Versicherers, die ja auch mit Prämien der Schweizer Kunden finanziert wurden, bei deren Vertragsablauf mit einem Restwert von 1 Franken bewertet, nur mit eben diesem Wert in der Auszahlung anteilig berücksichtigt werden. Vermögens- und Finanzberater wären gut beraten, auch in der Schweiz Ihre Kunden auf diesen Missstand hinzuweisen.

Serie 2 (von 4) Fondsgebundene Lebensversicherung in Verbindung mit Auswahl und Kombinationsmöglichkeit zahlreicher Einzelfonds von diversen Fondsgesellschaften

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Hier kommt es auf das Geschick des Kunden oder Vermögensverwalters bzw. Finanzberaters an, die richtigen Fonds auszuwählen und bei Notwendigkeit umzuschichten. Hier besteht zumindest eine faktische Flexibilität – ob der Kunde diese nutzt, bleibt in Anbetracht zukünftiger Chancen, dem Know How und Verantwortungsbewusstsein der beteiligten Personen und vor allem der Kosten von Switchvorgängen offen. Bleibt zu prüfen, ob das Angebot trotz grossem Fondsangebot noch Schwächen hat. Einige Beispiele aus der Praxis:

  • Bei einem Switch des angesparten Fondsvermögens muss auch die Zuführung der laufenden Beiträge auf die neu gewählten Fonds entsprechend geswitcht werden (das ist aber oft unpassend)
  • Trotz einer großen Zahl von Fonds stammen alle oder die große Mehrheit aus dem Konzern der Fondspolice oder von nur einer Fondsgesellschaft (Abhängigkeit kann langfristig der Performance schaden)
  • Die Fonds sind in der Praxis oft fast ausschließlich Aktienfonds; Parken oder Absichern erzielter Gewinne kaum möglich

Serie 1 (von 4) Fondsgebundene Lebensversicherung in Verbindung mit ein bis drei Fonds einer oder weniger Fondsgesellschaften

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Eine etwas veraltete Version, wobei der Anleger sich auf einen oder wenige einzelne Investmentfonds festlegen muß. Durch die geringe Auswahl an Investmentfonds kauft der Kunde ggf. die “Katze im Sack”. Diese Version der Fondspolice ist allenfalls vor dem Hintergrund einer sehr niedrigen Kostenquote im Tarif zu rechtfertigen. Spätestens wenn:

  • der Kunde seine Anlagementalität ändern will,
  • der einzelne gewählte Fonds nicht mehr zu den besseren gehört oder
  • der Kunde eine einschneidende Veränderung seiner finanziellen Situation erfährt

…kann diese Variante zu einer teuren Variante werden: Kündigung des Vertrages.

Versicherungsvertragsgesetz – wo der Hund in der Transparenz begraben ist

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Das neue Versicherungsvertragsgesetz versprach so viel in Sachen Kostentransparenz – aber in einem Punkt wird mal wieder keine Vergleichbarkeit hergestellt: DIe Verwaltungskosten müssen die Versicherer nicht auf den Einzelvertrag bezogen angeben. So werden wohl Kostenpositionen einfach in die Zukunft verschoben und umgeschichtet. Wenn der Kunde (oder Berater) es dann merkt, ist es meisst schon zu spät, den Anbieter noch zu wechseln. Nur die Angabe der Provision auf einzelvertraglicher Ebene ist eben nicht die ganze Wahrheit. Es wäre so, als würde man in den transparenten Kosten eines Investmentfonds nur die in den jährlichen Fondsmanagementgebühren enthaltenen Vertriebskosten aufführen. Also, aufgepasst!

Rentnerflucht aus Deutschland?

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Für unsere Deutschen Kollegen: Es ist schon sonderbar, aber in der Presse hat bislang niemand die Problematik der steuerlichen Belastung der deutschen Kunden in der Zukunft so richtig Beachtung geschenkt. Wer heute Kunden langfristig gut berät, sollte 5-10% p.a. erzielen können. Wenn dann die Verrentungsphase kommt, werden die Riester und Rürup Verträge für so manchen Kunden mit bis zu 100% Besteuerung zu Buche schlagen. Bislang konnte man mit einem Ertragsanteil von rund 15-30% rechnen – je nach Alter des Kunden bei Rentenbeginn. Gerade der Mittelstand wird mittelfristig gehörig besteuert werden, denn steuerlich absetzen kann man als Rentner so gut wie nichts mehr – es fehlt ja an der Gewinnerzielungsabsicht. M.E. wird es Zeit hier Produkte genau durchzurechnen. Kennt jemand die Grenzkosten, ab wann lohnt es die staatlich gebundene Vorsorge zu nutzen und wann sollte ein ungebundener privater Rentenversicherungsvertrag genutzt werden?

Ansparphase
abziehbarer Beitragsanteil
(Sonderausgabenabzug in Prozent)

Rentenphase
Nachgelagerte Besteuerung
(Anteil in Prozent)

Gemischte Lebensversicherung von Kunden überprüfen

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Nur kein Tabu: wer als Vermögensverwalter bei seinem Kunden auf die gemischte (also kapitalbildende) Lebensversicherung stösst, sollte sich sehr wohl einmal mit seinem Kunden über das Pro und Con unterhalten. Viele Verträge sind einfach nicht mehr zeitgemäss. Auch wenn Sie nicht über die Registrierung als Versicherungsvermittler verfügen, im Rahmen Ihrer Aufklärungspflicht gehört dazu, den Kunden über mögliche Risiken im Rahmen seines Gesamtanlageportfolios aufzuklären. Dazu gehört auch das Risiko des “entgangenen bzw. entgehenden Gewinns”. Sie grenzen sich von der Bankberatung ab, wenn Sie auch die Möglichkeiten eines Verkaufs von Policen (Secondary Market – traded endowment policies) neben einer Kündigung, Freistellung oder Fortführung in Betracht ziehen. Sie sollten über alle Alternativen informieren und ggf. den Kunden auch alle seine aktuellen Daten erfahren lassen: Er hat zu jeder Zeit ein Recht seine Rückkaufswerte und Höhe der voraussichtlichen Ablaufleistung zu erfahren. Die Auskunft über stille Reserven, die dem Kunden ggf. vorenthalten werden können, gibt es bislang nur in Deutschland. In der Schweiz hat diese Diskussion noch nicht wirklich begonnen.

Megatrend zum freien unabhängigen Vertrieb

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Wow – endlich wieder Schwung für den unabhängigen Vertrieb von Finanzprodukten: Die deutsche Versicherung AMB Generali hat ihre Vertriebsorganisation “AachenMünchener Beratungs- und Serviceorganisation” vollständig auf den bisherigen Kooperationspartner Deutsche Vermögensberatung AG (DVAG) übertragen. Das heisst eine (“tied Agent”)Aussendienstorganisation von Einfirmenvertretern ist aufgelöst und viele Berater werden sich unabhängig machen oder Strukturvertrieben anschliessen. Das ist ein Megatrend hin zum Finanzmakler!