Category Archives: Versicherungen in der Vermögensberatung

FATCA – USA wollen BIG BROTHER werden

Fonds, Lustiges und Trauriges aus dem Finanzsektor, Versicherungen in der Vermögensberatung, Wettbewerbsstörungen

Die US-Compliance-Vorschriften massen sich an, weltweit eine Überprüfung aller Bankkunden vornehmen zu können und alle Finanzunternehmen zu umfassenden Datenlieferungen in die USA verpflichten zu können.
In 2010 wurde in den USA der „Foreign Account Tax Compliance Act“ (genannt FATCA) erlassen um das Aufspüren von “Steuerflüchtlingen” zu ermöglichen. Banken, Fonds und Versicherungen müssen danach weltweit dem Internal Revenue Service (IRS) Meldungen über alle Kunden mit einem US-Bezug liefern. Das heisst, amerikanische Kunden und alle Kunden, die amerikanische Anlagen halten. Ansonsten würde man mit einer Quellensteuer von 30% auf alle Erlöse aus US-Anlagen belegt.
Das Gesetz verstösst klar gegen Privatrecht und den Datenschutz aller Bürger in der Welt. Wahrscheinlich hat man es deshalb bislang auch bislang überwiegend ignoriert und kaum diskutiert – zu lächerlich ist die Argumentation und zu illusorisch das Ausmass der Kampagne (Ausnahme: alle Wirtschaftsprüfungsunternehmen und Big 5 Berater nerven uns mit Ihren zigtausend Seminaren um ihre Beratungsmandate zu erhöhen).
Das bereits seit Jahren existierende QI (QI = Qualified-Intermediary), verpflichtet bereit heute Finanzhäuser, bei ihren US-Kunden eine Steuer einzuziehen und diese den amerikanischen Behörden weiterzuleiten; dabei sind aber die Kundendaten nicht offengelegt und Banken wurden faktisch zu einer Art Steuerinkasso für die USA. Damit wurde aber ein Bankgeheimnis bzw. die Privatsphäre der Kunden nicht angetastet.
Nach dem Gesetz sollen nun Fondsgesellschaften und Versicherungen, die US-Papiere in ihren Fonds bzw. Deckungsstock halten, theoretisch die Daten ihrer Anteilsinhaber und Policeninhaber erheben. In der Praxis kennen diese aber ihre Anteilskäufer gar nicht, weil Fondsanteile als Inhaberpapier gesondert über Sammelkonti verwahrt werden (z.B. im Sondervermögen). Und das ist auch gut so. Sonst hätten wir erheblich mehr Kapitalverbrechen. Eine Abwicklung von Einzelabrechnungen wäre der Supergau in der Bürokratie und die Kosten hätten wieder die Anleger mit Gebühren zu bezahlen. Die seit 2008 völlig übertriebenen Vorschriften haben bereits zu Ohnmachtsanfällen der Kapitalmärkte geführt. Innovationen wären auch längst im Keim erstickt, wäre da nicht der Wettbewerb der vielen Tausend Anbieter, die sich in modernen liberalen Finanzplätzen angesiedelt haben und seit dem erfolgreich Prozesse im Sinne ihrer Kunden optimieren.
Selbst wenn Europa diesem US Treiben entgegenkommen sollte, schneiden sich die Amerikaner selbst – zu gross sind die Anlagemöglichkeiten der Emerging Markets, BRIC und Europa – zu leicht können wir auf den Erwerb amerikanischer Titel verzichten. Die Weltkapitalisierung war in der Vergangenheit zwar zu mehr als 50% USA-lastig, doch nach all den amerikanischen Katastrophen und Währungseinbussen des Greenback ticken die Uhren der Vermögensverwalter mittlerweile anders. Schlimmstenfalls ignorieren wir eben die USA. Deren Waren können wir uns auch mit der Post liefern lassen, und wer etwas zu verlieren hat, gibt doch nicht freiwillig seinen Daumenabdruck an der Grenze ab, um dann in den USA verklagt zu werden. Die kriminellen Machenschaften der amerikanischen Juristen lassen bereits die osteuropäischen Gangster mit Ihren Bestechungspraxis wie Waisenknaben aussehen.

Mit Gesundheit die Rendite steigern

Empfehlungsmarketing, Fortbildung, Versicherungen in der Vermögensberatung

[Trigami-Review] Das Thema Langlebigkeit ist in der Finanzdienstleistung mittlerweile sehr relevant. Je nachdem, aus welcher Sicht man Finanzprodukte betrachtet, ist das Wissen über die eigene Gesundheit als Kunde und über die Gesundheit der Versicherten als Versicherungsmanager immer häufiger ausschlaggebend für die Rendite. Betrachten wir zunächst einmal unseren Kunden. Wenn er von seiner eigenen Gesundheit überzeugt ist und nicht nur subjektiv, sondern in nachgewiesener Weise gesund und leistungsfähig ist, dann sollte er z.B. im Alter mit einer Leibrentenversicherung bestens bedient sein. Schliesslich zahlt ihm diese eine hohe Rendite auf seine Spareinlage(n), die mit jedem Jahr, dass der Kunde länger lebt, steigt. Und zwar überwiegend unabhängig vom Verlauf der Kapitalmärkte. Wo bekommt man nun diese Tipps zum gesunden Leben? Aus unserer Erfahrung hat sich – mal wieder – das Internet bewährt. Und hier ist uns besonders die Plattform Quevita http://www.quevita.ch aufgefallen.
LOGOQuevita
Man kann hier sogar von der ersten Health-Style-Community in Europa sprechen. Quevita verknüpft die bewährte Idee eines internetbasierten Social-Network mit dem Expertenwissen in den Bereichen Ernährung, Bewegung und mentaler Gesundheit. Im Prinzip geht es um Bewusstseins- und Verhaltensänderung hin zu einem gesunden und nachhaltigen Lebensstil.

Langlebigkeit – zukünftig ein Problem für Vermögensverwalter(Innen) und ihre Kund(Innen)

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[Trigami-Review]
Gute Produkte bringen uns immer wieder auf tolle neue Ideen. Wir wollten schon längst unsere Leser und Schreiber mal wieder zum Thema Langlebigkeit (und Vorsorgeprodukte) etc. inspirieren – und da kommt uns ein Produkt sozusagen wie die “Creme auf die Haut” gelegen. Zwei Produktreihen machen nämlich ordentlich Furore in letzter Zeit. Fangen wir mit dem Produkt für unsere Damen einmal an: Dass Menschen bislang nicht älter werden können als 120 Jahre, liegt biologisch ja an der begrenzten Lebensdauer unserer Haut. Womit wir sogleich beim Thema wären…
Wenn Sie nämlich glauben, Anti-aging-Haut-Produkte seien nur etwas für die Älteren, liegen Sie falsch! Vorbeugen ist genauso wie in der Finanzvorsorge auch bei der Hautalterung besser, als sich später zu ärgern. Bevor wir also auf das Langlebigkeitsproblem in der Finanzberatung eingehen, finden Sie hier erst einmal alles Wissenswerte über Ihre Haut und was Sie und Ihre Kunden dank Lubex anti-age® gegen die Hautalterung tun können. Meine Tante hatte sich sofort der Sache angenommen – und konnte mir bislang ebenso Gutes berichten, denn Sie hatte sogleich im Internet recherchiert! http://www.lubexantiage.ch. Sie erzählte mir, dass immerhin eine Ex Miss Schweiz Fürsprecherin des Produkts sei (Karina Berger war von Anfang an in die Konzeption und Entwicklung von Lubex anti-age day und Lubex anti-age night involviert) und man auch in der Romandie ein Gesicht hat: Maria Mettral – météo à la Télévision suisse romande.
Ähnlich wie auch ein Anlageberater in der Lage sein sollte, die Vorzüge seiner Empfehlungen wissenschaftlich belegen zu können, konnte man auch bei Lubex anti-age® mittels einer monozentrischen klinischen Studie die Anti-Aging Wirksamkeit von über 3 Monate bei Frauen im Alter von 45 und 60 Jahren prüfen und belegen. Das man bereits in jungen Alter etwas gegen Hautalterung unternehmen kann (wie auch in der finanziellen Vorsorge späterer Engpässe) zeigt schon die Tatsache, dass das Produkt in dem jungen Medium Facebook schon ganze 150 Fans in der Schweiz gefunden hat (Facebook).

Der deutsche Staat zieht sich zunehmend aus der Förderung der Altersvorsorge zurück

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Es ist furchterregend, mit welcher Vehemenz mittlerweile hinter jeder Lebens- und Rentenversicherung ein Steuerumgehungsmodell vermutet wird. Dabei war es doch volkswirtschaftlich immer ausdrücklich erwünscht, dass Bürger die bereits heute aber erst recht in der Zukunft völlig unzureichend ausgestaltete staatlich garantierte Mindestleistung aus dem Umlageverfahren der gesetzlichen Rentenversicherung privat aufbessert. Unserer Meinung nach wird hier nun in Krisenzeiten ganz klar das Problem auf die zukünftigen Generationen verlagert! Daneben entfaltet übrigens auch der Protektionismus seine krisenverschärfende Wirkung, vor dem der US Präsident und andere Politiker so vehement gewarnt haben, in Form der zukünftigen Besteuerung privater Altersvorsorgeverträge in Deutschland seine volle Wirkung. So will man einführen, das anhand eines umfangreichen Kriterienkatalogs der einzelne Finanzbeamte entscheiden darf, ob er einen Vertrag als missbräuchlich einstuft. Damit sendet man ganz klar eine Botschaft gegen die vielen innovativen Lösungen aus dem Ausland. Als Indizien gelten etwa eine individuelle, von den anderen Versicherten getrennte Vermögensverwaltung, die Einbringung eines vorhandenen Depots in eine Versicherung oder Mindestanlagesummen von mehr als 100 000 Euro. Bei der zur Zeit in den Medien und öffentlichen Diskussion wird man nun Lebensversicherungsverträgen aus z.B. Liechtenstein, Luxembourg und Grossbritannien, souveränen Staaten Europas mit allen Rechten und Pflichten mit besonderem Verdacht begegnen. Und überhaubt, werden jetzt vermögene Kunden pauschal von der Möglichkeit, ihre eigene Altersvorsorge aufzubauen, ausgeschlossen? Diese Aussagen aus dem Umfeld des Finanzministeriums stossen also klar an eine Vielzahl verfassungsrechtlicher und europarechtlicher Bedenken. Was aber noch viel verheerender ist, das ist die Tatsache dass ein Staat das Vertrauen seiner Bürger noch weiter verspielt.

Lebensversicherungen als “verkappte Vermögensverwaltung”

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Ja, Sie lesen richtig – so umschreiben Journalisten und Politiker die Lebensversicherung in Deutschland. Die Wortwahl der Politiker und Journalisten ist schon bedenklich. Sie ist derzeit Ausdruck der Hetze gegen alle innovativen ausländischen Finanzplanungslösungen. Was europäische Richtlinien ausdrücklich seit der Tarifgleichheit Anfang der 90er Jahre um Lichtjahre weitergebracht hat, wird ignoriert. Dieser Wettbewerb kam auch der deutschen Versicherungsindustrie zu Gute und hat Arbeitsplätze geschaffen und die finanzielle Situation vieler Deutscher im Alter verbessert.

Übrigens, streng genommen ist ja auch eine gemischte (kapitalbildende) Lebensversicherung in Deutschland eine Art Vermögensverwaltung – schliesslich überlässt der Kunde in Vertrauen auf die Leistungsfähigkeit des Asset Management des Versicherers die Anlageentscheidungen einem Verwalter signifikanten Vermögens. Die nun vorgesehene rückwirkende Besteuerung ausländischer Lebensversicherungen kommt einem Skandal nahe. Denn der Staat Deutschland entfernt sich zunehmens von der Prämisse Rechtssicherheit. Wer sollte heute noch einen in Deutschland steuerbegünstigten Vertrag abschliessen, wenn die Versprechen morgen schon hinfällig sind?

Das Geschäft mit den amerikanischen Secondhand-Policen

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Um diese Produkte, die auch als Life Settlements bezeichnet werden, als Berater „leichten Herzens” verkaufen zu können, muss man ja die ganze Kette vom Anleger über den Produktanbieter und amerikanischen Provider bis hin zum Broker und der Sicherheit der Treuhandkonstruktion überprüfen. Das grundlegende Problem des Geschäfts mit den gebrauchten Policen liegt doch darin, das man niemals mit Sicherheit voraussagen kann, wann jemand sterben wird.

Nun gab es m.E. zuletzt etwa 15 Provider in Deutschland und der Schweiz, alle rechneten vor, was man verdienen konnte, wenn sich die Geschichte wunschgemäß entwickeln würde, was uns aber schuldig blieb, sind historische Daten, oder? Niemand verfügt offensichtlich über statistisch relevante und vor allem glaubwürdig testierte Ergebnisse aus der Vergangenheit, die Rückschlüsse darüber zulassen, wie wahrscheinlich das Eintreffen der Ertragsprognosen der derzeit noch aktiven Anbieter ist. Hat jemand Daten oder Kontakte in diesem Geschäft?

Den Kunden produktives Sondervermögen empfehlen!

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Sondervermögen (Fonds) und damit auch Fondsgebundene Versicherungslösungen  – sind unserer Meinung nach am besten geeignet, unsere Kunden über die folgenden Krisen hinweg mit stetigen Investments in eine vermögende Zukunft zu begleiten. Es wird im Rahmen der Kreditkrise mit Sicherheit manche Bank und Versicherung dahinraffen – und hier ist als Vermögensverwalter gut beraten, wer auf die Macht von Sondervermögen hinweisst.  Sondervermögen stehen den Kunden diekt und unmitelbar zu, und zwar unabhängig vom Fortbestehen eines Produktinitiators. Es zählen alleine die zu Grunde liegenden (hoffentlich zahlreichen) realen Vermögenswerte. So ist langfristig alleine der wirtschaftliche Nutzen von diesen Vermögenswerten (Assets) auschlaggebend, d.h. Werte, die auch nach Ende aller Kreditkrisen, Währungsreformen und Hyperinflationsraten de facto den Menschen einen Wert gibt.

Nun zählen dazu auch Immobilien und Grundstücke. Doch von uns Laien ausgewählt, stellen politische Entscheidungen (z.B. der Bau einer Autobahn), Mietgesetze, persönliche Umstände (z.B. Scheidung) und der Verlauf von Völkerwanderungen und Geburtenraten erhebliche Risiken dar – da sollte man lieber auf Grundstücke und Immobilien von Unternehmen setzen – mittels Erwerb von Aktien der besitzenden Unternehmen. Bei diesen spielen im Immobilienerwerb eben rein sachliche Gründe eine Rolle.

Fondsgebundene Lebensversicherung – Lösung für Opfer der Abgeltungssteuer

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Zum 01.01.2009 wird in Deutschland die Abgeltungssteuer eingeführt – dann wird es spannend für Kapitalanleger. Wer dann noch sein Depot aktiv verwalten (lassen) will und Kursgewinne durch Fondsswitch auch mal absichern möchte, der wird ein langes Gesicht machen. Denn: Bei einem normalen Wertpapierdepots wird das Finanzamt nach 2009 für jede Transaktion auf den vollen erzielten Gewinn die volle Abgeltungssteuer nebst Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer, addiert ca. 28% (!) erheben. Und da die in Form von Steuern abgeführten Gewinnanteile nicht mehr für eine Wiederanlage zur Verfügung stehen, wird zusätzlich neben der steuerbedingten Nettogewinnminderung auch der angestrebte Zinseszins-Effekt abgebaut.

Die Lösung ist ganz klar ein fondsgebundene Lebensversicherung – solche Verträge, mindestens für 12 Jahre abgeschlossen und bis zur Entnahme in voller Höhe nach dem 60. Lebensjahr unberührt – fallen unter die von der Abgeltungsteuer befreite Regelung des Alterseinkünftegesetzes. Demnach sind dann lediglich 50% der insgesamt erzielten Gewinne einmalig und erst bei Verfügung steuerlich zu berücksichtigen. Mitnahmegewinne während der Laufzeit bleiben also steuerfrei. Zusätzlich werden Kunden unter Umständen ausserdem von der vorteilhafteren Steuerprogression im Rentenalter profitieren, da viele zu diesem Zeitpunkt bereits aus dem hochbesteuertem Erwerbsleben ausgeschieden sind.

Serie 4 (von 4) Fondsgebundene Lebensversicherung in Verbindung mit professioneller Vermögensverwaltung aud Basis von Einzeltiteln (aktiv gemanagte discretionary Portfolios)

Versicherungen in der Vermögensberatung

Hier sind die mehrjährige Erfahrung und die Qualität des Vermögensverwalters in Long – und Alternativen Kapitalmärkten ausschlaggebend. Die Anlageformen sollten die regelmässig etwas höheren Gebühren rechtfertigen. Wichtig: Sind folgende Kriterien erfüllt?

  • Der Vermögensverwalter hat seine Anlagepolitik und seinen Anlagestil genau beschrieben – er hat Zugang zu Alternativen Investments
  • Die Rückkaufswerte sind mindestens vierteljährig feststellbar
  • Die Portfoliogebühren liegen im Rahmen (unter 1,5% p.a.)
  • Der Portfoliomanager sollte keine eigene Fonds oder Fonds des Versicherers auswählen
  • Es sollten auch alternative Investments und lokal nicht registrierte Fonds genutzt werden können

Serie 3 (von 4) Fondsgebundene Lebensversicherung in Verbindung mit externer professioneller Vermögensverwaltung (passiv gemanagte Portfolios)

Versicherungen in der Vermögensberatung ,

Hier sind die mehrjährige Erfahrung und die Qualität des Vermögensverwalters und – sofern diese anfallen – die Höhe dessen Gebühren entscheidend. Wichtig: Sind folgende Kriterien erfüllt?

  • Der Vermögensverwalter sollte seine Anlagepolitik und seinen Anlagestil genau beschreiben
  • Die Portfoliogebühren sollten unterdurchschnittlich hoch sein (unter 0,5% p.a.)
  • Der Portfoliomanager sollte keine eigene Fonds oder Fonds des Versicherers auswählen müssen
  • Es sollten keine Kaufspesen innerhalb des Portfolios über die Ausgabeaufschläge hinaus anfallen