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Steuerregeln von Dachfonds unter der Abgeltungssteuer – Entwarnung

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Bei den Abgeltungssteuerregeln für Dachfonds bleibt für deutsche Kunden alles beim Alten. “Änderungen bei der Besteuerung von Dachfonds sind nicht geplant”, heißt es in einem Antwortschreiben der Bundesregierung auf eine Anfrage der FDP-Fraktion, die dem Anlegermagazin ‘Börse Online’ vorliegt. Das berichtet die Online-Ausgabe des Magazins auf ihrer Website.

Speziell Dachfonds waren von Finanzdienstleistern in den vergangenen Monaten als ein besonders interessantes Produkt beworben worden, um den Unbill der Abgeltungssteuer zu umgehen. Sie unterliegen zwar im Regime der künftigen Abgeltungssteuer den gleichen Besteuerungsregeln wie jeder andere Investmentfonds auch, aber dennoch bieten sie auf Grund ihrer Konstruktion einen Vorteil: Bei einem Dachfonds, der wiederum in einzelne Zielfonds investiert, lösen die Umschichtungen des Dachfondsmanagers nämlich keine Steuerpflicht aus. Er kann also mit dem vollen Kapital weiterinvestieren und die im Fonds gehaltenen Bestände an Zielfonds je nach Marktlage austauschen.

Hatz auf Steuersünder rechtlich bedenklich

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Warum die aktuelle Hatz auf Steuersünder rechtlich problematisch ist

Hanno Berger und Jens Kleinert, Partner der Kanzlei Dewey & LeBoeuf in Frankfurt.

In der aktuellen Diskussion um Geldanlagen über Stiftungen in Liechtenstein ist die Rechtslage keineswegs so eindeutig, wie es in vielen Darstellungen scheint.

Ob eine Steuerhinterziehung vorliegt, richtet sich nicht nach dem Volksempfinden, sondern nach dem Gesetz. Laut § 370 Abgabenordnung (AO) setzt eine Steuerhinterziehung voraus, dass der Steuerpflichtige gegenüber dem Finanzamt falsche oder unvollständige Angaben macht, auf deren Basis  es zu einer Verkürzung von Steuern kommt.

Ob diese Voraussetzungen in den derzeit diskutierten Fällen vorliegen, ist jedoch noch keineswegs sicher. In den bisher bekannten Fällen wurden Vermögenswerte in eine Stiftung in Liechtenstein eingebracht, die dann Zinseinnahmen erwirtschaftete. Eine Steuerhinterziehung scheidet aber aus, wenn die Zinseinnahmen nicht dem deutschen Stifter, sondern der liechtensteinischen Stiftung zuzurechnen sind.

Besteuerung von SICAV (Lux) Fonds in der Schweiz

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Kann mir jemand sagen, ob es stimmt, dass ein Kunde in der Schweiz, der Fondsanteile an einem SICAV in Luxembourg hält, auf Fondsebene in Luxembourg bereits an der Quelle besteuert wird und diese Steuer nicht rückerstattet wird?

Abgeltungssteuer in Deutschland

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Wertpapierorder ab dem 31.12.2008 sind für deutsche Steuerpflichtige teuer – 25% bzw. bei Kirchesteuerpflicht kosten bis zu 28% jeder gewinnrealisierenden Transaktion. Die Kapitalanlagebranche ist in Aufruhr – schliesslich ist bis heute nicht einmal klar, ob langfristig angelegte Aktiensparpläne unter die Vorschrift fallen, man darf also davon ausgehen, dass Anleger die Ihre Altersvorsorge auf eine sichere steuerlich priviligierte produktive Anlageform stellen wollen, mit Fonds- und Assetgebundenen Lebensversicherungen am besten fahren werden.

Im internationalem Vergleich ist die deutsche Abgeltungssteuer eine der höchsten; Fehlentscheidungen können also langfristig extrem teuer werden – es empfielt sich die Beratung deutscher Kunden in der Schweiz einem steuerlich versiertem Spezialisten zu überlassen.

Versicherungsvertragsgesetz – wo der Hund in der Transparenz begraben ist

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Das neue Versicherungsvertragsgesetz versprach so viel in Sachen Kostentransparenz – aber in einem Punkt wird mal wieder keine Vergleichbarkeit hergestellt: DIe Verwaltungskosten müssen die Versicherer nicht auf den Einzelvertrag bezogen angeben. So werden wohl Kostenpositionen einfach in die Zukunft verschoben und umgeschichtet. Wenn der Kunde (oder Berater) es dann merkt, ist es meisst schon zu spät, den Anbieter noch zu wechseln. Nur die Angabe der Provision auf einzelvertraglicher Ebene ist eben nicht die ganze Wahrheit. Es wäre so, als würde man in den transparenten Kosten eines Investmentfonds nur die in den jährlichen Fondsmanagementgebühren enthaltenen Vertriebskosten aufführen. Also, aufgepasst!

Rentnerflucht aus Deutschland?

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Für unsere Deutschen Kollegen: Es ist schon sonderbar, aber in der Presse hat bislang niemand die Problematik der steuerlichen Belastung der deutschen Kunden in der Zukunft so richtig Beachtung geschenkt. Wer heute Kunden langfristig gut berät, sollte 5-10% p.a. erzielen können. Wenn dann die Verrentungsphase kommt, werden die Riester und Rürup Verträge für so manchen Kunden mit bis zu 100% Besteuerung zu Buche schlagen. Bislang konnte man mit einem Ertragsanteil von rund 15-30% rechnen – je nach Alter des Kunden bei Rentenbeginn. Gerade der Mittelstand wird mittelfristig gehörig besteuert werden, denn steuerlich absetzen kann man als Rentner so gut wie nichts mehr – es fehlt ja an der Gewinnerzielungsabsicht. M.E. wird es Zeit hier Produkte genau durchzurechnen. Kennt jemand die Grenzkosten, ab wann lohnt es die staatlich gebundene Vorsorge zu nutzen und wann sollte ein ungebundener privater Rentenversicherungsvertrag genutzt werden?

Ansparphase
abziehbarer Beitragsanteil
(Sonderausgabenabzug in Prozent)

Rentenphase
Nachgelagerte Besteuerung
(Anteil in Prozent)

Schiffsfonds – für Ihre schweizer Kunden höchst interessant

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Schiffsbeteiligungen sind für schweizer Anleger ähnlich attraktiv wie in Deutschland. Gründe sind neben dem guten Risk-Return-Profil und der fast steuerneutralen Tonnagebesteuerung (niedrige Vermögenswerte, lediglich unerhebliche Progressionseinflüsse etc.). Die 30 Jahresdurchschnitte aller Emmissionshäuser lagen zwischen 2,6 und 9,3% p.a. Rendite für den Anleger. Mehr Infomationen über die Situation für schweizer Kunden erhalten sie über die Unternehmensberatung FISECO Ltd. (Schweiz) www.fiseco.ch.