Im Landtag hat die Regierung Liechteinsteins am 31.05.2011 ihre Stellungnahme zum Gesetz für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (UCITSG) abgeschlossen. Mit der Vorlage wird die Europäischen Richtlinie (UCITS IV) zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend Wertpapierfonds umgesetzt. Damit wird Liechtenstein auch am EU-Binnenmarkt für die Fonds-Verwaltungsgesellschaften teilnehmen und wie gewohnt wieder eine grösstmögliche Gestaltungsfreiheit für Fondsmanager anbieten.
Neben einem verbesserten Anlegerschutz sind die positiven Stichworte “Vertragsfreiheit” und eine kurze “time-to-market”. Kurze Genehmigungsfristen werden mit der Regelung auch für die Behörden verbindlich. Nur in Ausnahmefällen wird die FMA ermächtigt, auf einer generellen Aussetzung der gesetzlichen Genehmigungswirkung bei Fristablauf zu bestehen. Die Übergangsregelung der Umstellung sieht vor, dass alles am 1. August 2011 in Kraft treten kann.
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