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	<title>InvestmentBer@ter &#187; Bankgeheimnis</title>
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		<title>Wie die EU die totale Kontrolle der Bürgerfinanzen plant</title>
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		<pubDate>Tue, 23 Feb 2010 23:11:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Axel</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bankgeheimnis]]></category>

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		<description><![CDATA[Ganz unauffällig testet die EU in Griechenland die künftige totale Finanzkontrolle über ihre Bürger. Vom 1. Januar 2011 an ist es soweit. Ein Beispiel: Es wird dann in Griechenland zum Straftatbestand, Beträge in Höhe von mehr als 1.500 Euro bar zu bezahlen. Parallel dazu wird eine Gold- und Edelmetallsteuer als neue &#8220;Luxussteuer&#8221; eingeführt. Das ist alles längst [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ganz unauffällig testet die EU in Griechenland die künftige totale Finanzkontrolle über ihre Bürger. Vom 1. Januar 2011 an ist es soweit. Ein Beispiel: Es wird dann in Griechenland zum Straftatbestand, Beträge in Höhe von mehr als 1.500 Euro bar zu bezahlen. Parallel dazu wird eine Gold- und Edelmetallsteuer als neue &#8220;Luxussteuer&#8221; eingeführt. Das ist alles längst beschlossen und niemand kann es mehr abwenden. In Deutschland informieren die Medien die Bürger noch nicht über die kommende Finanzkontrolle, die in einem weiteren geplanten Schritt auch Deutsche treffen wird.</p></div>
<p>In einem ersten Schritt macht die Brüsseler EU-Regierung Griechenland vom 1. Januar 2011 an zum Testgebiet für die totale Kontrolle über die Finanzen ihrer Bürger: In Griechenland wird die Zahlung mit Bargeld dann weitgehend verboten. Im Auftrag Brüssels verkündete der griechische Finanzminister George Papaconstantinou im Februar 2010 einschneidende Maßnahmen, die zunächst nur in Griechenland eingeführt werden, danach aber möglicherweise in einem zweiten Schritt auch Spanien, Portugal und die Niederlande und dann wohl alle EU-Bürger betreffen wird Beträge von mehr als 1.500 Euro müssen in Griechenland von 2011 an per Banküberweisung oder Kreditkarte beglichen werden. Der Bargeldverkehr wird in Griechenland somit stark eingeschränkt. Das ist keine Verschwörungstheorie, sondern offiziell beschlossen worden. Das die Griechen getestet werden, kommt nicht von ungefähr &#8211; ein Land in finanziellen Schwierigkeiten und mit dem Rücken zur Wand wird kaum zum Rädelsführer gegen eine von langer Hand geplante allumfassende Kontrolle, die nun weitgehend widerspruchslos hingenommen wird.</p>
<p>Auf Wunsch der Brüsseler EU-Kommission wird Griechenland also zum Testgebiet für die künftige vollelektronische Erfassung des Finanzverhaltens aller EU-Bürger. Besonders markant: Rückwirkend zum 1. Januar 2010 müssen Griechen alle Belege ihrer Geldausgaben für das Finanzamt aufheben. Es werden dabei nur noch Belege mit amtlicher Steuernummer akzeptiert. Die vorgelegten Belege müssen mindestens 30 Prozent des Jahreseinkommens ausmachen, ansonsten wird eine Strafsteuer in Höhe von zehn Prozent des Steuersatzes verhängt. Alle Griechen und alle Firmen müssen Bankkonten führen damit alle Überweisungen in Echtzeit von Steuerbehörden als Duplikate gespeichert werden können. In der Folge werden Rechnungen in Höhe von mehr als 3.000 Euro auf Papier nicht mehr anerkannt, wenn es keine zertifizierte elektronisch abgespeicherte Version gibt. Der Bargeldumlauf wird also mit diesen Schritten massiv eingeschränkt und Geld wird fast komplett virtuell.</p>
<p>Die Griechen werden die ersten sein. die sämtliche Belege, also auch solche für die allgemeinen Lebenskosten aller Haushalte sammeln, aufbewahren und mit der Steuererklärung eingereichen müssen.</p>
<p>Es zeigt einmal mehr, welchen Wert die finanzielle Freiheit in der Schweiz hat.</p>
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		<title>Die Bedeutung der neuen Doppelbesteuerungsabkommen für ausländische Kunden in der Schweiz</title>
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		<pubDate>Thu, 15 Oct 2009 13:10:40 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Finanzblogger</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bankgeheimnis]]></category>

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		<description><![CDATA[Ich wurde gebeten, hier einmal etwas über die neuen Regelungen zum Schweizer Informationsaustausch in Geldanlagen zu schreiben. Durch die neue Regelung im Austausch von Auskünften über Steuerverhältnisse wird nationalen Steuerbehörden ermöglicht, eine korrekte Anwendung ihrer inländischen Rechte zu allen Steuerarten sicherzustellen. Diese Möglichkeiten basieren auf Artikel 26 der OECD Model Convention. Dieser Artikel 26 bedeutet [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ich wurde gebeten, hier einmal etwas über die neuen Regelungen zum Schweizer Informationsaustausch in Geldanlagen zu schreiben. Durch die neue Regelung im Austausch von Auskünften über Steuerverhältnisse wird nationalen Steuerbehörden ermöglicht, eine korrekte Anwendung ihrer inländischen Rechte zu allen Steuerarten sicherzustellen. Diese Möglichkeiten basieren auf Artikel 26 der OECD Model Convention. Dieser Artikel 26 bedeutet jedoch nicht automatisch einen Informationsaustausch zwischen den Staaten. Die Schweiz machte sehr deutlich, dass diese Formen des Informationsaustausches in keinem Falle automatisch ausgeführt werden könnten und im Einzelfall immer eine formale Anforderung von Informationen besonders spezifiziert werden müssten, d.h. nicht nur der volle Name und Adresse des Steuerschuldners, auch Name- und Anschrift der Person und des Instituts, die im Besitz der angeforderten Informationen stehen, müssten genannt werden. Darüber hinaus müssen Steuerzweck und betreffende Zeiträume aufgeführt werden, für die die Informationen gesucht werden. Der betroffene Anleger hat im Zweifel auch immer einen Schutzanspruch auf ein ordentliches gerichtliches Verfahren einschließlich eines abschließenden Berichts durch ein formales Gericht in der Schweiz.<br />
Innerhalb eines halben Jahres hatte der schweizer Staat 15 Bestimmungen über den Informationsaustausch in bilateralen Verträgen anpassen müssen. Die Vertragspartner waren die USA, Grossbritannien, Japan, Niederlande, Polen, Dänemark, Österreich, Singapur und Frankreich. Hinzu wird nun auch Russland kommen, wobei die Regelungen wohl erst in 2010 rechtswirksam abgeschlossen werden können.</p>
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		<title>LGT Bank Liechtenstein von Kunden verklagt</title>
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		<pubDate>Tue, 22 Sep 2009 20:11:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>bullmaster</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bankgeheimnis]]></category>

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		<description><![CDATA[Gerade von der DPA erfahren &#8211; Ein deutscher Steuersünder hat nun die LGT Bank Liechtenstein auf 13 Millionen Euro Schadensersatz verklagt. Da man ihn nicht über den Datendiebstahl informiert hätte, der 2008 zur Ermittlungen gegen ihn und etwa 700 weitere deutsche Steuersünder geführt hatte. Sein Argument ist, dass er im Falle der Information sich selbst hätte [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Gerade von der DPA erfahren &#8211; Ein deutscher Steuersünder hat nun die LGT Bank Liechtenstein </strong>auf 13 Millionen Euro Schadensersatz verklagt. Da man ihn nicht über den Datendiebstahl informiert hätte, der 2008 zur Ermittlungen gegen ihn und etwa 700 weitere deutsche Steuersünder geführt hatte. Sein Argument ist, dass er im Falle der Information sich selbst hätte anzeigen können, um straffrei zu bleiben.</p>
<p>Die Anwälte lasten der LGT zahlreiche Versäumnisse und fehlerhafte Beratung an. Nach diesem Musterprozess dürften eine Welle an Schadensersatzforderungen auf die Liechtensteiner Banken zurollen. Das Urteil in Deutschland für einen damals 66-Jährigen Mann führte zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe und einer Geldstrafe von 7,5 Millionen Euro. Sein Name stand auf einer CD mit Kundendaten, die der ehemalige LGT- Mitarbeiter Heinrich Kieber 2002 gestohlen hatte und 4,5 Millionen Euro dem BND verkauft hatte.</p>
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