Retrozessionen, Vermögensverwaltung, Wettbewerbsstörungen
Im Zuge der Finanzkrise ist es wieder bedeutend ruhiger geworden in Sachen Honorarberatung von Finanzberatern und Versicherungsbrokern. So mancher ist mit seinem Modell in die Situation gekommen, dass Stundensätze in Krisenzeiten eher abschreckender wirken, als die vermeintlichen all-Inklusive Gebühren, die der Kunde in Prospekten findet und welche er ja nur bezahlt, wenn er sich zum Kauf eines Finanzproduktes entscheidet. Gleichzeitig haben sich die Rahmenbedingungen der Produktvermittlung in letzter Zeit wesentlich geändert; zum einen durch Urteile mit unmittelbarer Wirkung auf vermehrte Transparenz und zum Anderen durch in der EU eingeführte Mindeststandards (MIFID), die fortschrittliche Berater auch in der Schweiz zu beherzigen wussten. Nun ist die Höhe und Struktur der Bezahlung von Beratungsdienstleistungen von strategischer Bedeutung – vor allem für die vielen Existenzgründer, die sich aus Enttäuschung oder aus Begeisterung (der Möglichkeiten) von Ihren Bankarbeitgebern jüngst getrennt haben.
Einwandbehandlung - leicht gemacht, Gesprächstechnik, Kaltakquise, Visualisierungen im Beratungsgespräch
Beratungsgespräch, Mentaltraining, neurolinguistische Programmierung, Thorsten Havener, Verkaufsschulung
Ich habe nicht schlecht aus der Wäsche geschaut – als ich heute bei meinem Frühstücksfernsehen in Sat1 bevor ich ins System ging, einen Auftritt dieses (Mentalisten) Hellsehers gesehen habe! Er hat der Moderatorin eine dreistellige Zahl alleine aus Ihrer nachdenklichen Gestik, Augenbewegung und Körperhaltung abgelesen!! Wenn man das so gut trainieren kann, dann ist es meines Erachtens höchste Zeit das Gelernte aus neurolinguistischer Programmierung einmal aufzufrischen.
Unvorstellbar, wenn ich damit meinem Kunden seine echten und ehrlichen (Kauf-)Motive abnehmen könnte – die Anlagelösungen hätte ich ja für ihn. Hat hier jemand Erfahrungen, Tipps, Buchhinweise oder Erfahrungen gemacht? Oder ist das alles Hokus Pokus?
Die Presse über Beratung unabhängig von Banken, Gesprächstechnik, Vermögensberatung in Bärenmärkten
Bankenkrise, Netzwerke, Vermögensverwalter
und Kapital nicht mehr effizient (z.B. durch Ausleihungen an andere Banken) global zuteilen, dann sind Banken überflüssig wie ein Kropf.
Es ist also an der Zeit, auch Kapitalmärkte zu demokratisieren. Dabei gibt es aus unserer Meinung eine Musterlösung: Der unabhängig agierende, gut ausgebildete und durch Netzwerke effizient verbundene Vermögensverwalter.
Beratungsstrategie, Der Wert der Unabhängigkeit in der Beratung, Die Presse über Beratung unabhängig von Banken, Gesprächstechnik, Marketing in der Vermögensverwaltung
Gebühren, Preis, Umfrage, Unabhängigkeit, Vermögensverwaltung, Wechselbereitschaft
Eine Umfrage bei Bankkunden ergibt, dass Transparenz und Fairness die wichtigsten Anforderungen sind
Im Auftrag einer Bank hat die puls Marktforschungs GmbH eine Umfrage unter potenziellen Interessenten der deutschen Bank durchgeführt, um deren Wechselbereitschaft und Wechselmotive herauszufinden. Demnach sind 60 Prozent der Befragten bereit, ihre Bank zu wechseln, wenn ihnen ein entsprechend attraktives Angebot vorgelegt wird. Transparenz, Offenheit und Ehrlichkeit werden dabei als entscheidende Kriterien für die Auswahl eines neuen Finanzinstituts genannt. An zweiter Stelle folgen günstige und niedrige Gebühren sowie ein faires Preis-/Leistungsverhältnis. Die persönliche Beratung und das Vertrauen zum Kundenberater folgen an dritter Stelle. Eine Bank punktet dabei insbesondere mit einem fairen und transparenten Gebührenmodell. Auch wenn eine Reihe von Interessenten frustriert von ihren jetzigen Banken sind, überwiegt das Lust-Prinzip, wenn es darum geht, die Bank zu wechseln. Innovative Geschäftsmodelle machen offenbar viele potenziellen Kunden neugierig.
Lustiges und Trauriges aus dem Finanzsektor, Produktbereiche, Steuerlich effiziente langfristige Anlagen
EuGH, Liechtenstein, Steuerhinterziehung, Stiftung
Warum die aktuelle Hatz auf Steuersünder rechtlich problematisch ist
Hanno Berger und Jens Kleinert, Partner der Kanzlei Dewey & LeBoeuf in Frankfurt.
In der aktuellen Diskussion um Geldanlagen über Stiftungen in Liechtenstein ist die Rechtslage keineswegs so eindeutig, wie es in vielen Darstellungen scheint.
Ob eine Steuerhinterziehung vorliegt, richtet sich nicht nach dem Volksempfinden, sondern nach dem Gesetz. Laut § 370 Abgabenordnung (AO) setzt eine Steuerhinterziehung voraus, dass der Steuerpflichtige gegenüber dem Finanzamt falsche oder unvollständige Angaben macht, auf deren Basis es zu einer Verkürzung von Steuern kommt.
Ob diese Voraussetzungen in den derzeit diskutierten Fällen vorliegen, ist jedoch noch keineswegs sicher. In den bisher bekannten Fällen wurden Vermögenswerte in eine Stiftung in Liechtenstein eingebracht, die dann Zinseinnahmen erwirtschaftete. Eine Steuerhinterziehung scheidet aber aus, wenn die Zinseinnahmen nicht dem deutschen Stifter, sondern der liechtensteinischen Stiftung zuzurechnen sind.
Gesprächstechnik, Versicherungen in der Vermögensberatung
Aufklärungspflicht, gemischte Lebensversicherung, Kündigung, stille Reserven
Nur kein Tabu: wer als Vermögensverwalter bei seinem Kunden auf die gemischte (also kapitalbildende) Lebensversicherung stösst, sollte sich sehr wohl einmal mit seinem Kunden über das Pro und Con unterhalten. Viele Verträge sind einfach nicht mehr zeitgemäss. Auch wenn Sie nicht über die Registrierung als Versicherungsvermittler verfügen, im Rahmen Ihrer Aufklärungspflicht gehört dazu, den Kunden über mögliche Risiken im Rahmen seines Gesamtanlageportfolios aufzuklären. Dazu gehört auch das Risiko des “entgangenen bzw. entgehenden Gewinns”. Sie grenzen sich von der Bankberatung ab, wenn Sie auch die Möglichkeiten eines Verkaufs von Policen (Secondary Market – traded endowment policies) neben einer Kündigung, Freistellung oder Fortführung in Betracht ziehen. Sie sollten über alle Alternativen informieren und ggf. den Kunden auch alle seine aktuellen Daten erfahren lassen: Er hat zu jeder Zeit ein Recht seine Rückkaufswerte und Höhe der voraussichtlichen Ablaufleistung zu erfahren. Die Auskunft über stille Reserven, die dem Kunden ggf. vorenthalten werden können, gibt es bislang nur in Deutschland. In der Schweiz hat diese Diskussion noch nicht wirklich begonnen.