Author Archives: Wealthreporter

Widmer-Schlumpf will das Bankgeheimnis aufweichen?

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Nicht nur unserer Meinung nach ist Steuerhinterziehung definitiv kein Steuerbetrug. Auch keine GROBE Steuerhinterziehung, da dieser Begriff nie klar definiert werden kann und immer dem subjektiven Ermessensurteil der Executive unterliegen wird. Nicht nur die Rechtsprechung, das internationale Verständnis hierzu sondern auch der gemeine Menschverstand gibt hier klare Antworten. So ist das Steuerrecht in vielen Ländern, aber besonders in den deutschsprachigen Ländern derart kompliziert, das mit Sicherheit JEDER Bürger unwissentlich mindestens einmal seinen Fiskus völlig unwissentlich betrogen hat! Nehmen wir die das besonders markante Beispiel der Spekulationssteuer auf Kursgewinne, das zum Glück in Deutschland endlich ein wenig entschärft wurde. Wir behaupten, fast kein Betroffener, Steuerberater ausgenommen, hat diese Fristen in der Vergangenheit korrekt abgewickelt und in seiner Steuererklärung richtig berücksichtigt. Wer schützt nun Tante Erna, die eine BMW Aktie vor Schreck einer Wirtschaftskrise mit Gewinn rechtzeitig mit Gewinn kurz nach Kauf veräussert, diese dann wieder kauft und schliesslich kurzfristig mit Verlust verkauft. Bleibt Ihr Gewinn aus der ersten Aktion unberücksichtigt, könnte so mancher zu recht behaupten, das sei ja GROBE Steuerhinterziehung…Und Oma damit im Gefängnis! Den Unterschied zwischen Hinterziehen und Betrügen hat die Schweiz jahrzehntelang durch dick und dünn zu Recht verteidigt – Oma hätte sich bei Anlage Ihres Geldes in der Schweiz nicht als Verbrecherin fühlen müssen. Sie hätte Ihre Dividende in Ihrer Steuererklärung deklariert und versteuert – ohne dass der Staat (oder wer sich auch immer in Form einer Person dahinter verbirgt!) – sich auf Ihren Konten umschaut und diese Informationen benutzt oder nicht.

FINMA ab 1.1.2009 – auch für unabhängige Vermögensverwalter (CH)

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Die neue Superbehörde in der Schweiz, die die Aufsicht von Versicherung und Banken vereinen wird, ist auch verantwortlich für die Selbstregulierungsorganisationen (SRO). Und das ist auch gut so. Denn sonst wäre der Polemik der Bank- und Versicherungslobbyisten in Ihren “Fachzeitschriften” und oberflächlichen bunten Allfinanzbroschüren die Tür geöffnet gewesen. So kann niemand behaupten, eine Bank oder Versicherung würde alleine deshalb “besser” beraten, weil sie strenger geprüft werden würde.

Bestehende strenge Vorschriften von BPV und EBK haben wunderbar darüber hinweg getäuscht, wo die wahren Risiken für Kunden lagen. Schliesslich waren (und sind) Lehmann Zertifikate und generell strukturierte Produkte mit ihren tollen (durch Kleingedrucktes) nicht eingelösten Garantieversprechen ganz überwiegend die intransparente Gelddruckmaschine der Banken(schalter), nicht der unabhängigen Vermögensverwalter und Finanzberater.

Zweitmarkt-Börse für geschlossene Fonds

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In Deutschland gibt es seit einiger Zeit einen liquiden Zweitmarkt für Anteile geschlossener Fonds. Geschlossene Fonds sind eine sehr beliebte Anlageklasse meist in Form einer KG oder GBR Rechtsform, in welchen derzeit in Deutschland etwa 60 Mrd. Euro an Eigenkapital in geschlossenen Immobilienfonds und etwa 24 Mrd. Euro an Eigenkapital in geschlossenen Schiffsfonds investiert sind. Der Markt ist für institutionelle und private Anleger ein enormes Investitions- und Renditepotential, mit in der Regel wenig Korrelation zu den Aktien- und Anleihemärkten.

Fondsanteile von geschlossenen Fonds können der Regel, anders als bei (offenen) Investmentfonds, nur im Platzierungszeitraum erworben werden, danach wird der Fonds geschlossen. Der Erwerber eines Anteils an einem geschlossenen Fonds wird (Mit-) Unternehmer oder Kapitalanleger (in der Regel Kommanditist). Ein Kommanditist haftet im Vergleich zu einem Komplementär, der persönlich unbeschränkt haftet, gegenüber den Gesellschaftsgläubigern nur auf den Betrag einer bestimmten Hafteinlage (Investitionsbetrag), die im Handelsregister bzw. Firmenbuch eingetragen wurde.

Marktaufsicht durch die EBK – Wofür eigentlich?

Lustiges und Trauriges aus dem Finanzsektor , , , , , ,

Pressemitteilung der Kanzlei Göddecke: Kapitalanleger können sich in der Schweiz bei Problemen mit Vermögensverwaltern nicht auf die eidgenössische Finanzaufsicht verlassen. Davor warnt die auf Anlegerrecht spezialisierte Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte aus Siegburg. Anlass ist die aktuelle Liquidierung der Swiss Financial Partners AG (SFP) aus Zug und ihre Verbindung zu der in Dresden ansässigen Four Gates AG.

Die SFP ist ein unseriöser Vermögensverwalter, der von der Schweiz aus zahlreiche Anleger in Deutschland geködert hatte. Das unseriöse Geschäftsgebaren war der Schweizer Finanzaufsicht seit längerer Zeit bekannt. Die Eidgenössische Bankenkommission (EBK) schritt im vergangenen November schließlich ein und schickte der SFP Untersuchungsbeauftragte ins Haus. Das Ergebnis: Die SFP wurde jetzt wegen massiver Verstöße gegen die Schweizer Banken-, Börsen- und Effektenhandelsgesetze dicht gemacht. Das Konkursverfahren läuft.

Ab jetzt wird die Sache absurd:

Steuerliche Privilegien der Stiftung in Liechtenstein – aus aktuellem Anlass…

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Da hat Herr Zumwinkel wohl etwas missverstanden. Die anschliessend gennanten typischen Steuervorteile beziehen sich natürlich nicht auf die vom Begünstigtem zugewisenen Erträge, die selbstverständlich in der Steuererklärung im Heimatland anzuführen sind ;-) Und schliesslich – da muss es ja noch über die Nichtangabe von Erträgen hinausgehende Misstände gegeben haben, sonst würden die Behörden in Liechtenstein ja keine Amtshilfe geleistet haben…

(…) Sofern die Stiftung in Liechtenstein selbst nicht erwerbsmässig tätig ist, geniesst sie den Status als Holding- bzw. Sitzgesellschaft und somit besondere steuerliche Vergünstigungen:

  • Befreiung von jeglicher Vermögens- und Erwerbssteuer
  • Ermässigung der Kapitalsteuer
  • gänzliche Befreiung von Gewinn- oder Ertragssteuern
  • Ermässigung des Gründungsstempels und herabgesetzte Kapitalsteuern bei grossem Vermögen
  • absolutes Steuergeheimnis

Kundensegmente im Wealth Management

Marketing in der Vermögensverwaltung , , , ,

Sicher auch für bankunabhängige Berater interessant: Typologie von Kunden im Wealth Management: Die Wünsche der Wohlhabenden
Unter dem Titel “Typologie des Erfolgs” hat das Wealth Management der HypoVereinsbank jetzt die erste qualitative Untersuchung über Vermögende vorgestellt. Ziel der Studie ist es, diese Kundengruppe in Deutschland noch genauer kennen und verstehen zu lernen: Welche Wünsche, Sehnsüchte und Ziele beschäftigen wohlhabende Menschen, und wie verändern sich diese im Laufe der Zeit? Der Mensch und seine Lebenswelt stehen dabei im Mittelpunkt – auch jenseits seiner Einstellung zu Finanzdienstleistern.

Reden ist Silber, Schweigen ist Gold. Diese Redensart trifft häufig auf die wachsende Zahl wohlhabender Menschen in Deutschland zu. Vielleicht gerade deshalb ist über sie trotz ihrer großen Bedeutung für Volkswirtschaft und Gesellschaft nur äußerst wenig bekannt. Scheu vor der Öffentlichkeit, bedingt durch Klischees und Stereotypen in der Gesellschaft, der Wunsch nach Diskretion, aber auch das allgemein sensibel gehandhabte Thema “Einkommen und Vermögen” sind die Hauptgründe für eine bislang überraschend spärliche Forschung in diesem Bereich. Um neue Erkenntnisse über die Befindlichkeiten der Vermögenden zu gewinnen, hat die HypoVereinsbank sich qualitativ mit dieser Untersuchungsgruppe auseinandergesetzt und mit der Studie “Typologie des Erfolgs” völliges Neuland betreten.

Wie schneiden Banken beim Test der Anlageberatung ab?

Die Presse über Beratung unabhängig von Banken , , ,

Vor knapp 8 Jahren gab es einmal eine Analyse der Stiftung Warentest in Deutschland zum Thema Qualität in der Anlageberatung. Mich würde einmal interessieren, ob die ähnliche Sachverhalte erneut geprüft haben, oder ob es zu dem Thema in anderen Publikationen etwas gab. Spannend dürfte auch sein, ob im Licht von MIFIT solche Sachverhalte überhaupt noch denkbar sind…”…Die Testkunden im Alter von 20 bis 40 ließen sich zur Altersvorsorge beraten. Sie waren ledig, kinderlos und verfügten insgesamt über ein Anlagevermögen von 63 000 Mark. Davon waren 25 000 Mark angelegt in einem chinesischen Aktienfonds. Der Kunde zahlte zudem monatlich 300 Mark ein. 18 000 DM lagen auf einem Sparkonto, weitere 20 000 Mark aus einer fälligen Bundesanleihe waren auf dem Girokonto zwischengeparkt. Insgesamt standen also 38 000 DM zur sofortigen Anlage bereit. 8 000 DM sollten nach Wunsch des Kunden jederzeit verfügbar sein.Dieses Anlagevolumen war offenbar nicht mehr groß genug, um die seriöse Beratung von Seiten vieler Banken zu gewährleisten. Zu den häufigsten Mängeln in der Beratung zählten, dass Kredite oder sonstige Schulden nicht erfragt wurden (95% der Testfälle) und dass weder nach vorhandenen Geldanlagen noch nach Erfahrungen mit Wertpapieren gefragt wurde (35% der Fälle). Die Berater versäumten außerdem, sich nach der Risikobereitschaft der Testperson zu erkundigen (27%) und den Anlagehorizont abzufragen (19%). Häufig wurden nicht einmal die wichtigsten Kundendaten, wie verfügbares Einkommen und sonstige Verpflichtungen erfasst. Zu dem risikoreichen China-Fonds, bei dem die Finanzinstitute nach Ansicht der Warentest-Experten zu einem deutlichen Abbau hätten raten müssen, hätten die Berater oft keine Auskunft geben können. Die riskante Schieflage des Musterdepots sei entweder nicht erkannt oder nicht thematisiert worden. Vor konkreten Empfehlungen hätten die Berater zurückgescheut. (…)”Anmerkung: Aus dem Chinafonds dürften bis heute über 30000 DM geworden sein, liebe Stiftung Warentest… Also, wer kann von ähnlichen Untersuchungen in der Presse berichten?