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Sinn- und Stimmungsdefizit bei Finanzprodukten

Finanzkrise, Marketing in der Vermögensverwaltung

Mir sagte vor Kurzem ein Philosophiestudent, dass wir uns permanent in einem Finanzprodukt Sinn- und Stimmungsdefizit befinden. Ich hatte eine interesante Diskussion mit ihm und ich musste ihm zustimmen. 

Im Finanzmarketing gibt es eine gefährliche “Back to the Roots” / “Zurück zu den Wurzeln” Argumentation. Mit den Folgen der Finanzkrise versuchen einige Sympathiepunkte beim Kunden zu gewinnen, in dem sie davon sprechen, komplexe und innovative Produkte zunächst zurück zu stellen und sich wieder vermehrt auf das reine Handeln von Aktien und Renten beschränken zu wollen.
Der Erfolg von Finanzprodukten wie Fonds und Zertifikaten hängt vor allem von der derzeitigen Verunsicherung der Konsumenten ab. Wenn die Wirtschaft wieder anzieht und die Anleger wieder eine Vorstellung von ihrer Zukunft haben, werden aber sehr schnell wieder diejenigen erfolgreich sein, die ihre Kosten (Research, Effizienzen) durch standardisierte Produkte auf der einen Seite und innovative Asset Management Konzepte auf der anderen Seite verringern konnten.
Wir neigen dazu den Blick zurück nach vorn zu pflegen, weil wir noch keinen Masterplan haben, wie wir die kommenden Jahrzehnte mit unseren Kunden ausreichend ertragreich gestalten können. Dabei liegen doch einige Trends überdeutlich vor uns: Die globale Vernichtung von Ressourcen und die zunehmende Verschuldung an Stelle unternehmerischer Verantwortung und Gestaltung. Konsequenterweise gebe ich daher meinem langfristig orientierten Kunden eher die Empfehlung des Kaufs einer nachhaltigen Aktie als die einer Anleihe, die im Grunde nichts anderes ist als eine weitere “Verschuldung” mit einem Geldwert.

Graue Liste = Graue Haare?

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So schnell schiessen die Preussen nicht. Sollten nun graue und schwarze Staaten gegenüber dem Fiskus Auskünfte verweigern, soll das künftig negative Folgen auf verschiedene inländische Steuerregeln haben. Damit werden der Geschäftsverkehr mit unkooperativen Ländern sowie die dortige Geldanlage erschwert. Auf der schwarzen Liste stehen nun laut OECD Costa Rica, Malaysia, die Philippinen und Uruguay, und auf der grauen Liste erscheint u.a. halb Europa ;-)

So what?  

Das Auto Ihres Kunden kommt aus Korea, sein Handy aus Finnland. Seine Anzüge werden in Malaysia gefertigt und er hat sich Zahnimplantate in Weissrussland bestellt. Der Arbeitgeber Ihres Kunden ist mittlerweile ein US-Konzern. Sie haben die Gelder Ihrer Kunden im Rahmen der Wertpapierdepots breit gestreut in unterschiedlichste Anlageklassen und Sie glauben, Sie hätten so für Ihren Kunden international diversifiziert und gut abgesichert? Falsch! 

Hilft unabhängige Beratung, unser Bankgeheimnis zu sichern?

Der Wert der Unabhängigkeit in der Beratung, Die Presse über Beratung unabhängig von Banken, Lustiges und Trauriges aus dem Finanzsektor , ,

Eine grosse schweizer Bank ;-) stimmte nach Angaben der US-Justiz einer Zahlung von insgesamt 780 Millionen Dollar zu um die Beihilfe bei insgesamt 20 Milliarden Dollar, die wohlhabende US-Bürger vor dem Fiskus in die Schweiz geschaffen hatten, zu bestrafen.

Was m.E. aber noch viel schwerer wiegt, ist die Tatsache, dass die schweizerische Finanzaufsicht FINMA die Bank gezwungen hatte, den US-Behörden die Namen der Kontoinhaber zu nennen. Das Bankgeheimnis bliebe aber “intakt.”

Nur so eine Überlegung: wenn diese Bank nun nur das Custody für die Depots gemacht hätte, die ein Kunde bei einem bankunabhängigen Vermögensverwalter verwalten liesse – so hätte die Erpressung doch wohl nicht stattgefunden. Es wird Zeit, endlich eine starke Lobby für die UNABHÄNGIGE Finanz- und Vermögensverwaltung zu bilden! Es lebe der Markt! Andere Meinungen?

Gier ist gesund

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“Gier ist gesund”. Mit diesem Satz verewigte sich Michael Douglas als Gordon Gekko in dem Film “Wall Street” in Börsenkreisen, und rechtfertigte in dem Film die Übernahme eines Unternehmens. Der Film spielt in den achtziger Jahren, in der Wildwest-Zeit der Firmenübernahmen. Die Topstars der Beteiligungsbranche sind heute Kravis Kohlberg Roberts (KKR) und Blackstone. Henry Kravis der Gründer von KKR ist der Pionier des Geschäfts von fremdfinanzierten Übernahmen, bei denen die Schulden eines unterbewerteten Unternehmens mit geliehenem Geld gekauft werden und das Unternehmen restrukturiert und wieder mit Gewinn abgestossen wird. Einer der grössten Deals war die Übernahmeschlacht von dem Lebensmittelkonzern RJR Nabisco 1988, welches KKR für einen Preis von 25 Milliarden Dollar kaufte. In einem Leverage Buyout (LBO) deal  wird eine öffentlich gelistete Aktiengesellschaft gekauft und von der Börse genommen (delisted). Die Beteiligungsgesellschaft verfolgt hierbei das Ziel mit dem Kauf, den Wert des Unternehmens zu steigern, um es dann zu einem späteren Zeitpunkt wieder zu verkaufen. Meistens zielen diese Beteiligungsgesellschaften auf Firmen, die unterbewertet sind. Die Übernahme wird fast ausschliesslich von Schulden oder Fremdkapital finanziert und einem kleinen Teil an Aktien. Das Vermögen und der Zahlungsstrom der übernommenen Firma dienen als Sicherheit für das ausgeliehene Kapital. Wenn das derzeitige Management das gekaufte Unternehmen übernimmt und kauft, spricht man auch von einem Management Buyout. Die Beteiligungsgesellschaft sammelt das Kapital ein über einen Fonds in Form einer Partnerstruktur. Für diese Fonds muss der Investor i.d.R. eine Gebühr von 1.25 bis 3 % bezahlen. Die Performance Gebühr beläuft sich auf 20 bis 30 %. Die sehr umstrittene Branche, in der die Beteiligten of zu unrecht als Jobkiller oder Firmenzerstörer beschimpft werden, hat einen grossen wirtschaftlichen Nutzen. Tatsache ist, dass sich diese Beteiligungsgesellschaften zum Ziel setzen, die Profitabilität des übernommenen Unternehmens zu erhöhen und auch eine gute Kontrollfunktion für das Management der Firma haben. So kann z.B. oft gewährleistet werden, dass das Topmanagement nicht nur die eigenen persönlichen Interessen verfolgt (empire building), sondern auch die Interessen der Aktionäre verfolgt werden. 

Deutsche Abgeltungssteuer – besser ein Konto im Ausland

Beratungsstrategie, Gesprächstechnik, Steuern , , ,

Deutsche Kunden bleiben interessante Kunden: die Abgeltungssteuer, die ab 1.1.2009 auf realisierte Kursgewinne aus Wertpapierverkäufen anfällt, hat es in sich.  Wegen Ungleichbehandlung bei der sofortigen Gewinnbesteuerung landen Gewinnsteuern umgehend bei Verkauf der Papiere beim Finanzamt. Eventuelle Verluste werden in Deutschland aber erst am Jahresende bzw. bei Abgabe der Steuererklärung dagegen gerechnet. Daher sollte die Bankverbindung besser bei einer Auslandsbank registriert werden. Der Kunde bleibt in Deutschland steuerpflichtig aber es gibt dann keine Vorausbesteuerung mehr. Im Ausland ist eine Gesamtverrechnung zum Jahresende möglich, das ist viel günstiger für den Kapitalanleger.

Retrozessionen aus Fondsgeschäft – sind alle an Bord?

Beratungsstrategie , ,

Habe aus zuversichtlicher Quelle gehört, dass in der Schweiz ein Abbedingen der nicht dem Kunden ausgezahlten Retrozessionen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausreichen soll. Das gelte insbesondere dann, wenn die Transparenz über vereinahmte Retrozessionen nicht gegenüber dem Kunden bestanden hätte. Meines Erachtens dürfte der Kunde sogar noch 10 Jahre rückwirkend seine Ansprüche theoretisch durchsetzen können. Irgendwelche Meinungen hierzu?