Als Beispiel sei hier die Gesetzgebung von Luxembourg genannt. Das Land führte im Februar 2007 ein neues Gesetz für Investment Fonds ein, die ausschliesslich an sogenannte “gut informierte Investoren“ (well-informed investors) abzielen. Damit entstand ein Konstrukt mit dem Kürzel „SIF“, das insbesondere für Private Equity Anlagen sehr geeignet ist und welches die zuvor seit 2001 bestehenden Vorschriften über Fonds für institutionelle Investoren ablöste.
Zum einen ermöglicht diese Fondsart Flexibilität in der Form der zu Grunde liegenden Investments:
- In einem SIF kann fast uneingeschränkt Wertpapiere geführt werden wie, Aktien, Anleihen / Bonds, derivative Papiere und strukturierte Produkte und sogar andere alternative Anlagen einschliesslich der Form des Private Equity
- Der SIF muss allerdings immer dem Prinzip der Diversifizierung dienen
- Der Fonds unterliegt der Regulierung & Aufsicht in Luxembourg. Als reguliertes Produkt muss ein SIF vor Inbetriebnahme vom Luxembourger Amt, dem “Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF)” anerkannt werden





