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Was viele nicht wissen: Warum gibt es ein Bankgeheimnis?

Einwandbehandlung - leicht gemacht, Kern- und Zusatzleistungen in der Vermögensverwaltung

Vor allem aufgrund der damals wachsenden ausländischen Bankspionage.

Zum wirtschaftlichen Umfeld Anfang der Dreissiger Jahre kamen politische Faktoren wie das Aufkeimen von Faschismus, Nationalsozialismus und die Volksfront-Regierungen in Frankreich. Nationalsozialisten waren in der Schweiz besonders in Lugano, Zürich und Davos auffällig. Im Ausland wirkten sich die hohen Steuern zum Wiederaufbau und zur Tilgung von Kriegsschulden immer negativer aus. Bürger dieser Länder begannen bereits in den zwanziger Jahren, Gelder unter anderem in die Schweiz zu transferieren. Insbesondere in Frankreich und Deutschland begann sich der Fiskus daher sehr für im Ausland liegende und damit nicht besteuerte Vermögen zu interessieren. Als probates Mittel erschien es damals, Bankbeamte zu bestechen, um Informationen über Kundenguthaben zu erhalten (z.B. Fall Arthur Pfau in 1931). Gesamtschweizerisch bestand schnell Konsens darüber, dass eine Verletzung der Geheimhaltung zivilrechtlich zu verfolgen war und der Bankier für den entsprechenden Schaden haften sollte.

Kunden müssen an den Stillen Reserven beteiligt werden – ab wann in der Schweiz?

Versicherungen in der Vermögensberatung , ,

In Deutschland ist nun das neue Versicherungsvertragsgesetz (VVG) seit wenigen Wochen in Kraft und gemischte (Kapitalbildende) Lebensversicherungen, die nach dem 1. Januar dieses Jahres fällig werden, müssen nach dem neuen Gesetz abgerechnet werden. Das kann einige Tausend Euro ausmachen.
Die Versicherer müssen also endlich die Kunden bei Vertragsende an ihren stillen Reserven zeitnah beteiligen. Stille Reserven entstehen, wenn Wertpapiere oder Immobilien einen höheren Wert haben als in der Bilanz ausgewiesen. Nach dem neuen Gesetz müssen den Kunden immerhin die Hälfte der stillen Reserven ausgezahlt werden, die mit ihren Beiträgen erwirtschaftet worden sind. Die andere Hälfte bleibt im Unternehmen.

In der Schweiz ist dem noch nicht so – und so können womöglich Immobilien des Versicherers, die ja auch mit Prämien der Schweizer Kunden finanziert wurden, bei deren Vertragsablauf mit einem Restwert von 1 Franken bewertet, nur mit eben diesem Wert in der Auszahlung anteilig berücksichtigt werden. Vermögens- und Finanzberater wären gut beraten, auch in der Schweiz Ihre Kunden auf diesen Missstand hinzuweisen.

Megatrend zum freien unabhängigen Vertrieb

Versicherungen in der Vermögensberatung , ,

Wow – endlich wieder Schwung für den unabhängigen Vertrieb von Finanzprodukten: Die deutsche Versicherung AMB Generali hat ihre Vertriebsorganisation “AachenMünchener Beratungs- und Serviceorganisation” vollständig auf den bisherigen Kooperationspartner Deutsche Vermögensberatung AG (DVAG) übertragen. Das heisst eine (“tied Agent”)Aussendienstorganisation von Einfirmenvertretern ist aufgelöst und viele Berater werden sich unabhängig machen oder Strukturvertrieben anschliessen. Das ist ein Megatrend hin zum Finanzmakler!