Bankunabhängige Vermögensverwalter
Daraus resultierend hat sich seit einigen Jahren eine Klasse von bewusst bankunabhängigen Vermögensverwaltern gebildet, die Kundendepots von Grossbanken auf Handelsbanken oder Fondsdepots übertragen, die überhaupt kein Endkundengeschäft machen.
Nur mit solchen Partnern steigert der Vermögensverwalter seinen faktischen Bestandsschutz, denn vertraglicher Bestandschutz ist oft nicht mehr wert als ein Lippenbekenntnis, da dieser kaum effizient überprüft werden kann.
Registrierung
Ein Vermögensverwalter, der sich von einer Bank selbstständig machen will, wird mit vielen Herausforderungen konfrontiert. In seiner neuen Rolle als selbständiger Unternehmer muss er zunächst Mut, Ehrgeiz und Übersicht besitzen. Eine der Dinge auf die der unhabhängige Vermögensverwalter beachten muss, ist die Registrierung bei einer anerkannten Selbsregulierungsorganisation (SRO). Ohne diesen Anschluss an diese Organisation und die Einhaltung bestimmter Pflichten darf der Vermögensverwalter in der Schweiz nicht tätig werden.





