20 March, 2008 – 23:01 by Swissblogger
Beratungsstrategie
Geschäftsbedingungen, Retrozessionen, Transparenz
Habe aus zuversichtlicher Quelle gehört, dass in der Schweiz ein Abbedingen der nicht dem Kunden ausgezahlten Retrozessionen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausreichen soll. Das gelte insbesondere dann, wenn die Transparenz über vereinahmte Retrozessionen nicht gegenüber dem Kunden bestanden hätte. Meines Erachtens dürfte der Kunde sogar noch 10 Jahre rückwirkend seine Ansprüche theoretisch durchsetzen können. Irgendwelche Meinungen hierzu?
10 March, 2008 – 7:09 by Wealthreporter
Alternative Investments, Produktbereiche, Schiff- und Containergeschäft
Beteiligung, GBR, geschlossene Fonds, geschlossene Immobilienfonds, KG, Komplementär, Schiffsfonds, Zweitmarkt
In Deutschland gibt es seit einiger Zeit einen liquiden Zweitmarkt für Anteile geschlossener Fonds. Geschlossene Fonds sind eine sehr beliebte Anlageklasse meist in Form einer KG oder GBR Rechtsform, in welchen derzeit in Deutschland etwa 60 Mrd. Euro an Eigenkapital in geschlossenen Immobilienfonds und etwa 24 Mrd. Euro an Eigenkapital in geschlossenen Schiffsfonds investiert sind. Der Markt ist für institutionelle und private Anleger ein enormes Investitions- und Renditepotential, mit in der Regel wenig Korrelation zu den Aktien- und Anleihemärkten.
Fondsanteile von geschlossenen Fonds können der Regel, anders als bei (offenen) Investmentfonds, nur im Platzierungszeitraum erworben werden, danach wird der Fonds geschlossen. Der Erwerber eines Anteils an einem geschlossenen Fonds wird (Mit-) Unternehmer oder Kapitalanleger (in der Regel Kommanditist). Ein Kommanditist haftet im Vergleich zu einem Komplementär, der persönlich unbeschränkt haftet, gegenüber den Gesellschaftsgläubigern nur auf den Betrag einer bestimmten Hafteinlage (Investitionsbetrag), die im Handelsregister bzw. Firmenbuch eingetragen wurde.
8 March, 2008 – 7:27 by bullmaster
Produktbereiche, Sonstiges
Bondfloor, Differenzbesteuerung, Kapitalschutz, Strukturierte Produkte
Strukturierte Produkte mit Kapitalschutz werden ja bekanntlich in jedem Fall besteuert. Sofern sie intransparent sind, also der Zinsanteil am Ertrag also nicht genau beziffert werden kann, kommt in der Schweiz wie m.E. auch in Deutschland die „reine Differenzbesteuerung” zur Anwendung. Damit wird ja dann die Differenz zwischen Kauf- und Verkaufswert versteuert.
Nun fragen wir uns, wie wir solche Produkte steuerlich attaktiver machen können, ohne dabei die Flexibilität zu verlieren und den Aufwand unnötig erweitern zu müssen. Die Haupteinflussfaktoren für die Steuerquote sind u.a. Bondfloor und die Devisenkursentwicklung. So hat ein Anstieg des Wechselkurses gegenüber dem Schweizer Franken direkte Auswirkungen auf die Wertberechnung des Produkts und damit schwer kalkulierbare Steuerfolgen. Also – wie kann man die Besteueung auf Kundeseite vermeiden?
4 March, 2008 – 16:21 by Webmakler
Absicherungsstrategien von Vermögen, Erbschafts- und Nachfolgeplanung
Erbschaft, Nachlass, Steuerhinterziehung, Steuernachforderung
Wenn Ihre deutschen Kunden in Konto- und Vertragsunterlagen überraschend feststellen, dass sich im Nachlass unversteuertes Vermögen befindet, wird das für Ihre Kunden als Nachkommen fast immer teuer. Denn die Steuernachforderung kann für bis zu 13 Jahre nacherhoben werden, hinzu kommen Hinterziehungszinsen (6% pro Jahr der hinterzogenen Steuern) und Erbschaftststeuern. Wenn Sie nicht wollen, dass Ihre Kunden die Suppe, die ihnen deren Eltern eingebrockt haben, auslöffeln müssen, dann sollten Sie rechtzeitig einen fachlichen Rat einholen (info@fiseco.ch), denn sonst werden sich auch die von Ihnen betreuten Anlagegelder schnell aus dem Staub machen bzw. zur Bezahlung der Steuern auflösen. Die Festsetzungsfrist beträgt in Deutschland 5 Jahre bei einer leichtfertigen Steuerverkürzung und verlängert sich auf 10 Jahre bei einer Steuerhinterziehung. Bei einer nicht abgegebenen Steuererklärung im Zusammenhang mit einer Steuerhinterziehung kann die Festsetzungsfrist sogar 13 Jahre lang laufen, denn die Frist beginnt erst mit Ablauf des dritten Kalenderjahres nach Entstehung der Steuer (z.B. Zeitverzug mangels abgegebener Steuererklärung).
2 March, 2008 – 10:47 by Wealthmanager
Beratungstechnologie
Bank Bär, Datendiebstahl, Datensicherheit, Datenverschlüsselung, LLB, Notebook
Die Meldungen sind ja nicht mehr so selten – da werden CDs mit Daten vermögender Kunden einfach benutzt, um die LLB in Liechtenstein zu erpressen, oder in England gehen gar die Daten der gesammten Bevölkerung verloren, oder auch in der Schweiz schrieb erst die Sonntagszeitung am 24.2.08 von einer CD mit Personendaten, die durch die Bank Bär Vermögen auf die Cayman Inseln verschoben hatten. Schlimm genug, dass es vermögende Personen gibt, die Schweizer und Liechtensteiner Institute missbrauchen, Ihre nicht versteuerten Gelder geheim zu halten. Noch schlimmer finden wir allerdings, wie fahrlässig die Industrie mit der Datensicherheit umgeht! Dabei sollte längst jeder wissen – verschlüsselte Daten können auch entschlüsselt werden. Wir haben sehr positive Erfahrungen mit dem Tabu JEGLICHER Daten auf Notebooks, physischen Datenträgern etc. gemacht. Unsere Kundendaten sind eben nur auf EINEM geschützten Server, und unsere Berater greifen mittels einer Lösung der FISECO nur noch quasi per “Datensichtgerät” kontrolliert auf Daten zu, die sie jeweils aktuell benötigen. So haben wir auch diverse Probleme bei Softwarelizenzen, Updates, Viren und versehentlichen Verlust von Notebooks gelöst.