21 January, 2008 – 15:02 by Lunatic
Kern- und Zusatzleistungen in der Vermögensverwaltung
Qualitätsbeweis, Spezialist, Unabhängigkeit
Wir nennen uns Spezialisten in “privater Vermögensverwaltung”. Aber wie differenzieren wir uns von anderen Finanzdienstleistungen? Machen wir es dadurch, dass wir eine grosse Zahl alternativer Formen von Investment unseren Kunden anbieten können? Oder ist es das Mass von Hingabe gegenüber unserem Kunden weil wir ihm tief bis in sein Privatleben hinein Unterstützung zusagen? Wie messen wir diese Hingabe? Was ist unser physischer Beweis hier “besser” zu sein und wie können wir diesen systematisch pflegen?Wenn ich mal über uns spreche – wir glauben – gut durchdachte alternative Investments haben ein hohes Potential die Erträge unserer Kunden zu stabilisieren – jedenfalls im Vergleich mit normalen „Anlagen” wie Aktien oder Anleihen. Zusätzlich ist es die Unabhängigkeit von dem überragendem Einfluss der Finanz- und Versicherungskonzerne bei der Auswahl der zu Grunde liegenden Vermögenswerte. Das gibt dem Portfolio Management erst richtig einen Private Bank Stil – ohne dabei ein Gefangener der Geschäftsinteressen der grossen Banken zu werden. Ich würde mich für die Meinung unserer Kollegen interessieren, wie in einem Satz „private Vermögensverwaltung” anderswo interpretiert wird.
16 January, 2008 – 8:45 by Portfoliomaster
Versicherungen in der Vermögensberatung
fondsgebundene Lebensversicherung, Fondspolice
Hier sind die mehrjährige Erfahrung und die Qualität des Vermögensverwalters und – sofern diese anfallen – die Höhe dessen Gebühren entscheidend. Wichtig: Sind folgende Kriterien erfüllt?
- Der Vermögensverwalter sollte seine Anlagepolitik und seinen Anlagestil genau beschreiben
- Die Portfoliogebühren sollten unterdurchschnittlich hoch sein (unter 0,5% p.a.)
- Der Portfoliomanager sollte keine eigene Fonds oder Fonds des Versicherers auswählen müssen
- Es sollten keine Kaufspesen innerhalb des Portfolios über die Ausgabeaufschläge hinaus anfallen
14 January, 2008 – 23:17 by Jessy
Versicherungen in der Vermögensberatung
Lebensversicherung, stille Reserven, VVG
In Deutschland ist nun das neue Versicherungsvertragsgesetz (VVG) seit wenigen Wochen in Kraft und gemischte (Kapitalbildende) Lebensversicherungen, die nach dem 1. Januar dieses Jahres fällig werden, müssen nach dem neuen Gesetz abgerechnet werden. Das kann einige Tausend Euro ausmachen.
Die Versicherer müssen also endlich die Kunden bei Vertragsende an ihren stillen Reserven zeitnah beteiligen. Stille Reserven entstehen, wenn Wertpapiere oder Immobilien einen höheren Wert haben als in der Bilanz ausgewiesen. Nach dem neuen Gesetz müssen den Kunden immerhin die Hälfte der stillen Reserven ausgezahlt werden, die mit ihren Beiträgen erwirtschaftet worden sind. Die andere Hälfte bleibt im Unternehmen.
In der Schweiz ist dem noch nicht so – und so können womöglich Immobilien des Versicherers, die ja auch mit Prämien der Schweizer Kunden finanziert wurden, bei deren Vertragsablauf mit einem Restwert von 1 Franken bewertet, nur mit eben diesem Wert in der Auszahlung anteilig berücksichtigt werden. Vermögens- und Finanzberater wären gut beraten, auch in der Schweiz Ihre Kunden auf diesen Missstand hinzuweisen.
11 January, 2008 – 4:09 by Portfoliomaster
Versicherungen in der Vermögensberatung
fondsgebundene Lebensversicherung, Fondspolice
Hier kommt es auf das Geschick des Kunden oder Vermögensverwalters bzw. Finanzberaters an, die richtigen Fonds auszuwählen und bei Notwendigkeit umzuschichten. Hier besteht zumindest eine faktische Flexibilität – ob der Kunde diese nutzt, bleibt in Anbetracht zukünftiger Chancen, dem Know How und Verantwortungsbewusstsein der beteiligten Personen und vor allem der Kosten von Switchvorgängen offen. Bleibt zu prüfen, ob das Angebot trotz grossem Fondsangebot noch Schwächen hat. Einige Beispiele aus der Praxis:
- Bei einem Switch des angesparten Fondsvermögens muss auch die Zuführung der laufenden Beiträge auf die neu gewählten Fonds entsprechend geswitcht werden (das ist aber oft unpassend)
- Trotz einer großen Zahl von Fonds stammen alle oder die große Mehrheit aus dem Konzern der Fondspolice oder von nur einer Fondsgesellschaft (Abhängigkeit kann langfristig der Performance schaden)
- Die Fonds sind in der Praxis oft fast ausschließlich Aktienfonds; Parken oder Absichern erzielter Gewinne kaum möglich
2 January, 2008 – 17:45 by Portfoliomaster
Versicherungen in der Vermögensberatung
fondsgebundene Lebensversicherung, Fondspolice
Eine etwas veraltete Version, wobei der Anleger sich auf einen oder wenige einzelne Investmentfonds festlegen muß. Durch die geringe Auswahl an Investmentfonds kauft der Kunde ggf. die “Katze im Sack”. Diese Version der Fondspolice ist allenfalls vor dem Hintergrund einer sehr niedrigen Kostenquote im Tarif zu rechtfertigen. Spätestens wenn:
- der Kunde seine Anlagementalität ändern will,
- der einzelne gewählte Fonds nicht mehr zu den besseren gehört oder
- der Kunde eine einschneidende Veränderung seiner finanziellen Situation erfährt
…kann diese Variante zu einer teuren Variante werden: Kündigung des Vertrages.
1 January, 2008 – 23:08 by Valuecreator
Lustiges und Trauriges aus dem Finanzsektor
Ein Versicherungsvertreter der Versicherung Pfefferminzia hat Journalisten zu einem Besuch des Yachthafens am Bodensee eingeladen. Man schlendert über den Pier und der Vertreter erläutert mit Begeisterung: “Hier links sehen Sie den Segler des Vorstandes der Arroganz AG Herrn Müller. Und gleich hier rechts die Motoryacht des Bankdirektors Meier, der mit uns zusammen arbeitenden Bank deutscher Länder.” Und so weiter…
Nach einiger Zeit fragt einer der Journalisten: “Sehr interessant. Und wo liegen die Yachten der Kunden?”
1 January, 2008 – 20:27 by Valuecreator
Einwandbehandlung - leicht gemacht
Garantieverzinsung, interner Zinssatz, Modellrechnungsangebot
Wer kennt es nicht – die Kunden argumentieren mit der Garantieverzinsung der schweizer Lebensversicherer – das könne ein Vermögensverwalter nicht leisten. Was die Agenten Ihren Kunden dabei oft verschweigen: 2% Garantieverzinsung p.a. bedeuted nicht gleich 2% Vermehrung der von Kunden eingezahlten Versicherungsprämien!! Denn der versicher zieht natürlich noch zahlreiche Gebühren und Kosten für Vertrieb, Risiko und Verwaltung ab. Ab besten ermittelt man die tatsächliche effektive Garantieverzinsung durch Berechnung des jährlichen internen Zinssatzes bei zugrunde legen der garantierten Versicherungssumme im Modellrechnungsangebot der Versicherung. Und siehe da – je nach Angebot und Laufzeit kommen dann nur 0.4 – 0.7% Garantieverzinsung pro Jahr heraus….