Versicherungsvertragsgesetz – wo der Hund in der Transparenz begraben ist

Steuerlich effiziente langfristige Anlagen, Versicherungen in der Vermögensberatung , , ,

Das neue Versicherungsvertragsgesetz versprach so viel in Sachen Kostentransparenz – aber in einem Punkt wird mal wieder keine Vergleichbarkeit hergestellt: DIe Verwaltungskosten müssen die Versicherer nicht auf den Einzelvertrag bezogen angeben. So werden wohl Kostenpositionen einfach in die Zukunft verschoben und umgeschichtet. Wenn der Kunde (oder Berater) es dann merkt, ist es meisst schon zu spät, den Anbieter noch zu wechseln. Nur die Angabe der Provision auf einzelvertraglicher Ebene ist eben nicht die ganze Wahrheit. Es wäre so, als würde man in den transparenten Kosten eines Investmentfonds nur die in den jährlichen Fondsmanagementgebühren enthaltenen Vertriebskosten aufführen. Also, aufgepasst!

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